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GdP zur Diskussion um Bewachung eines Patienten in Hannover

Forderungen nach mehr Personal berechtigt / Einheitliche Gebührenregelung notwendig

Symbolbild. Foto: ASf
Symbolbild. Foto: ASf
Hannover.

Seit vergangener Woche wird in Niedersaschen kontrovers über die Aufnahme eines Patienten aus Montenegro in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und über polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen debattiert. Die Forderungen, die dazu aus anderen Organisationen und aus der Politik kommen, überschlagen sich und sind sehr unterschiedlich. Die GdP hat sich entschieden, aufgrund der vagen Informationslage den Sachverhalt – wenn überhaupt – nur vorsichtig zu bewerten. Eines zeigt dieses Beispiel jedoch wieder einmal sehr deutlich: Die Forderung nach mehr Personal ist berechtigt.

Auch wenn die Einsatzlage zurzeit an der MHH zunächst recht außergewöhnlich erscheint, kann eine solche Situation immer wieder auftreten, ebenso wie die Polizei auch fast täglich mit großem personellen Aufwand bei Demonstrationen, Parteitagen oder Fußballspielen präsent sein muss. Wie in diesem Fall muss „mal eben“ eine Hundertschaft oder mehr zur Verfügung stehen, um der ureigenen Aufgabe der Polizei nachzukommen: Gefahren abwehren und Menschen schützen – und zwar unabhängig von einer inhaltlichen oder ideellen Bewertung!

Wenn die Sicherheitsbewertung der Polizei ergibt, dass Maßnahmen zu ergreifen sind, dann sind diese auch notwendig. In dem aktuellen Fall ging es insbesondere darum, Personal und Besucher zu schützen. Das Beispiel MHH zeigt jedoch erneut: Solche Maßnahmen sind eine zusätzliche Belastung für die Polizei. Andere Bereiche wie der alltägliche Einsatz- und Streifendienst, Präventionsaufgaben oder Ermittlungen dürfen durch besondere Lagen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Ansätze der Landesregierung, das Personal in Niedersachsen zu verstärken, sind gut – aber unserer Ansicht nach noch nicht ausreichend. Eine Entlastung spüren die Kolleginnen und Kollegen sowie die Dienststellen derzeit noch nicht.

Außerdem ist eine öffentliche Debatte darüber entbrannt, wer die Kosten für den Einsatz an der MHH zu tragen hat. Es sollte in der Tat geklärt werden, ob es eine Rückzahlungsforderung geben kann. Unserer Ansicht nach ist hier aber eine grundsätzliche, bundesweite Regelung überfällig. Es darf keine Alleingänge der Länder geben, wie z.B. auch der Streit um die Beteiligung der Fußballvereine an den Einsatzkosten bei Hochrisikospielen zeigt. Es muss aber auch klare Grenzen geben. Die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten ist und bleibt Aufgabe des Staates. Das Vertrauen der Menschen in die Polizei, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und Wahrung der Grundrechte sind hohe Güter, die sich der Staat etwas kosten lassen muss.
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