GdP-News vom 26.02.2020
Vorbereitung von polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“
Die Aussage der Gesundheitsminister und -ämter, dass die Ansteckungsgefahr in Niedersachsen gering sei, hat inzwischen keine Gültigkeit mehr. Seit den letzten 48 Stunden haben wir in Deutschland und auch in Niedersachsen eine andere Lage. Das Ansteckungsrisiko ist gestiegen.
Der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff hat daher am Mittwochmorgen am Rande der Landtagssitzung mit dem LPP gesprochen. Über die bereits verteilte Menge an Schutzmasken hinaus konnte die Landespolizei noch ein Kontingent von 1.000 Schutzmasken erwerben, die bisher zentral vorgehalten werden. Weitere Masken sind derzeit nach Aussage des LPP nicht auf dem Markt erhältlich. Die Polizeibehörden sind über Telefonschaltkonferenzen mit dem LPP jeweils auf dem neuesten Stand.
Die GdP fordert, alle notwendigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten umzusetzen und neben den Dienststellen auch die Personalvertretungen fortlaufend zu informieren. Wir verweisen ausdrücklich auf die Handlungsanweisung des LPP v. 7. Februar 2020.
Die Landesgesundheitsministerin hat am Mittwoch im Landtag die gestiegene Gefährdungslage bestätigt und zusätzliche Maßnahmen dargestellt. Die Unterrichtung hat ergeben: Der einzig richtige Weg ist jetzt, besonnen zu bleiben und umsichtig zu reagieren, sich im Gesundheitswesen und in Behörden vorzubereiten. Panikmache muss unterbleiben! Wir als GdP stützen die Einschätzung und Forderung aus dem Landtag: Die Gesundheit der Bevölkerung geht vor, im Zweifel auch vor wirtschaftlichen Interessen.
Die GdP fordert, dass das Gesundheitsministerium mit anderen Ministerien, den Gremien des Landtags sowie auch mit dem LPP in ständigem Austausch bleibt. Die GdP wird sich auch weiterhin regelmäßig mit dem LPP über die Situation austauschen und ggf. entsprechende Maßnahmen einfordern.
Der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff hat daher am Mittwochmorgen am Rande der Landtagssitzung mit dem LPP gesprochen. Über die bereits verteilte Menge an Schutzmasken hinaus konnte die Landespolizei noch ein Kontingent von 1.000 Schutzmasken erwerben, die bisher zentral vorgehalten werden. Weitere Masken sind derzeit nach Aussage des LPP nicht auf dem Markt erhältlich. Die Polizeibehörden sind über Telefonschaltkonferenzen mit dem LPP jeweils auf dem neuesten Stand.
Die GdP fordert, alle notwendigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten umzusetzen und neben den Dienststellen auch die Personalvertretungen fortlaufend zu informieren. Wir verweisen ausdrücklich auf die Handlungsanweisung des LPP v. 7. Februar 2020.
Die Landesgesundheitsministerin hat am Mittwoch im Landtag die gestiegene Gefährdungslage bestätigt und zusätzliche Maßnahmen dargestellt. Die Unterrichtung hat ergeben: Der einzig richtige Weg ist jetzt, besonnen zu bleiben und umsichtig zu reagieren, sich im Gesundheitswesen und in Behörden vorzubereiten. Panikmache muss unterbleiben! Wir als GdP stützen die Einschätzung und Forderung aus dem Landtag: Die Gesundheit der Bevölkerung geht vor, im Zweifel auch vor wirtschaftlichen Interessen.
Die GdP fordert, dass das Gesundheitsministerium mit anderen Ministerien, den Gremien des Landtags sowie auch mit dem LPP in ständigem Austausch bleibt. Die GdP wird sich auch weiterhin regelmäßig mit dem LPP über die Situation austauschen und ggf. entsprechende Maßnahmen einfordern.
DIR IST ES WICHTIG #GdP HANDELT