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GdP-News vom 23.09.2020

GdP fordert vollständige Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung durch die Heilfürsorge

Symbolbild: Denise, pixelio.de
Symbolbild: Denise, pixelio.de
Hannover.

Die geplante Anpassung der Heilfürsorgebestimmungen für den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen geht aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nicht weit genug. Die volle Tragweite der Notwendigkeit von Schutzimpfungen wird dabei nicht erfasst.

Dass die Kosten für die Grippeschutzimpfung nur zu 50 Prozent übernommen werden sollen, ist nicht nachvollziehbar.

Die Beschäftigten der Polizei sind auch in diesen besonderen Zeiten für die Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr vor Ort. Sie zählen zu den Menschen in unserer Gesellschaft, die beruflich nicht immer den notwendigen Abstand halten können, der im Sinne des Infektionsschutzes erforderlich wäre.

Gerade zur bevorstehenden Influenza-Zeit ist deshalb auch die Grippeschutzimpfung ein wichtiges Hilfsmittel, um die Beschäftigten zu schützen und so die Funktionsfähigkeit der Organisation Polizei zu erhalten.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt eine Impfung für den Personenkreis, der einem erhöhten beruflichen Risikos unterliegt sowie für Personen mit umfangreichem Publikumsverkehr. Nach Auffassung der GdP gehören Polizeibeschäftigte hier eindeutig dazu.

Aus diesem Grunde erwartet die GdP Niedersachsen von der Landesregierung, die Kosten für die Grippeschutzimpfung für die Heilfürsorgeberechtigte zu 100 Prozent zu erstatten und darauf hinzuwirken, dass die Kostenträger des Gesundheitssystems die Impfungen für alle Polizeibeschäftigte vollständig übernehmen.
Bild-Quellennachweis: pixelio.de
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