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Pressemitteilung vom 02.10.2020

GdP fordert Gesamtkonzept für Einsatzküchen

Symboldbild: ASf
Symboldbild: ASf
Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen fordert ein Gesamtkonzept für die drei Einsatzküchen in Hannover, Braunschweig und Oldenburg. Aktueller Hintergrund ist das drohende Aus für die Einsatzküche in Oldenburg, worüber die „Nordwestzeitung“ am 1. Oktober berichtet hatte.

Nach Ansicht der GdP ist es zwingend notwendig, die Einsatzküchen zu erhalten. Sie sind von grundlegender Bedeutung für die Einsatzfähigkeit der Polizei. Bei der Zukunftsplanung gilt es, nicht nur auf die Wirtschaftlichkeit zu schauen, sondern auch unbedingt die Besonderheiten der polizeilichen Einsatzverpflegung zu berücksichtigen.

Die Einsatzküchen sind nicht nur mit den Mengen und den Ansprüchen der Kolleginnen und Kollegen vertraut, erläuterte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Kevin Komolka. „Sie kennen auch die besonderen Einsatzsituationen, in denen die Verpflegung erfolgt. Hier geht es oft nicht nur um reine Nahrungsaufnahme, sondern auch darum, ein gutes Umfeld für die Pause zu schaffen. Ein freundliches Gespräch oder ein aufmunternder Blick sind gerade dann sehr wertvoll, wenn die Kolleginnen und Kollegen über Stunden ihre schwere Schutzausstattung tragen müssen oder eventuell auch unschöne Situationen erlebt haben.“

Die alternative Zahlung einer Verpflegungspauschale hilft aus Sicht der GdP nicht weiter. „Oftmals lässt die Lage es gar nicht zu, den Einsatzort zu verlassen, um sich etwas zu essen zu kaufen. Und wenn dieser fernab von Bezugsquellen für Lebensmittel liegt, nützt das Geld auch nichts“, so Komolka weiter. Zudem könnte die Selbstverpflegung ein negatives Bild in der Öffentlichkeit erzeugen. „Wir meinen, es sieht nicht gut aus, wenn 30 Polizistinnen und Polizisten gleichzeitig an der Bäcker- oder Fleischertheke stehen.“

Bevor weitere Entscheidungen getroffen werden, erwartet die GdP weitere Gespräche mit Vertretern/-innen der Gewerkschaft der Polizei und des Personalrats. Der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende betonte zudem, dass den betroffenen Mitarbeitern/-innen in Oldenburg eine Weiterbeschäftigung zugesichert werden müsse.
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