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GdP Info

Amtsangemessene Alimentation in Niedersachsen

- Widerspruch -

Hannover.

In unserer Info 18/2018 (bzw. 19/2019) berichteten wir über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 30.10.2018. Mit diesem Beschluss hat das BVerwG festgestellt, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise für zu niedrig bemessen sei. Ebenso sollen die Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016 nicht angemessen alimentiert worden sein. Das BVerwG hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Verfahren zur Besoldung im Land Niedersachsen zur Entscheidung vorgelegt.

Die GdP empfahl mit Info 20/2018 und 19/2019 allen Mitgliedern zur Anspruchssicherung gegen die Besoldung im Jahr 2018 und 2019 Widerspruch zu erheben. Für die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten hat das Bundesverwaltungsgericht zwar das Verfahren ausgesetzt, gleichwohl sollten aber auch alle Ruhestandsbeamtinnen und -beamten Widerspruch erheben.

Auch wenn das NLBV in seinen Mitteilungen zu den bereits erhobenen Widersprüchen angibt, diese müssten nicht fortlaufend erneuert werden, wird dies von § 4 Abs. 7 NBesG vorausgesetzt. Aus diesem Grund empfehlen wir auch in diesem Jahr Widerspruch zu erheben. Ein entsprechendes Muster kann hier heruntergeladen werden:
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