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GdP Info

Tariferhöhung zum 01. Januar 2021

Symbolfoto: Andreas Hermsdorf, pixelio.de
Symbolfoto: Andreas Hermsdorf, pixelio.de
Hannover.

Tarifbeschäftigte erhalten ab dem 1. Januar 2021 eine Entgelterhöhung von 1,29%, mindestens 50 Euro.

Dies ist die dritte Stufe der bei den Tarifverhandlungen im Jahr 2019 vereinbarten Tarifsteigerung. Die Beamten/-innen sowie Versorgungsempfänger/-innen bekommen 1,4% mehr, allerdings erst zum 01. März 2021.
„Auch diese Erhöhung zeigt, dass sich Arbeitskampfmaßnahmen lohnen und für jeden spürbare Ergebnisse bringen,“ erklärt der Landesvorsitzende Dietmar Schilff. Er weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es weiterhin absolut kritikwürdig ist, dass durch die Intervention des niedersächsischen Finanzministers alle Stufen der Erhöhung für Beamten/-innen und Versorgungsempfänger/-innen erst zum 01. März des jeweiligen Jahres wirksam geworden sind.

„Durch diese Vorgehensweise wurde erneut versucht, die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen gegeneinander zu positionieren. Das ist in anderen Ländern nicht so. Wir erwarten, dass diese Vorgehensweise bei zukünftigen Tarif- und Besoldungsverhandlungen endlich ad acta gelegt wird“, so Dietmar Schilff.

Erfreulich ist aber, dass alle Beschäftigten am Ende der Laufzeit rund 8% mehr Entgelt oder Gehalt auf dem Konto haben. Ohne gewerkschaftliche Aktivitäten würde dies nicht der Fall sein. Dies sei insbesondere an all diejenigen noch einmal übermittelt, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind.
Die Laufzeit der Tarifvereinbarung endet am 30. September 2021. Danach müssen neue Tarifverhandlungen geführt werden. „Diese Verhandlungen werden, insbesondere auch wegen der Pandemie, nicht einfach“, so Schilff. Gerade deshalb müssten Tarifbeschäftigte, Beamte/-innen und Versorgungsempfänger/-innen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (GEW, GdP, ver.di) gemeinsam deutlich machen, dass eine angemessene und gerechtere Bezahlung dennoch notwendig ist.
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