GdP News
GdP gibt Stellungnahme zu geplanten Veränderungen des Verfassungsschutzgesetzes ab
Im Rahmen einer Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen wurde vom Landtag auch der GdP die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben. Die entsprechenden Positionen der Gewerkschaft waren dem Ausschuss in Form einer schriftlichen Mitteilung vorgelegt worden. Der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff nahm aber auch die Möglichkeit der direkten Präsentation wahr und stellte in diesem Zusammenhang den Mitgliedern des Ausschusses im Landtag die Standpunkte der GdP in Bezug auf die Veränderung der rechtlichen Hürden für die Erhebung personenbezogener Daten Minderjähriger, die Erleichterung des Einsatzes von Vertrauenspersonen, die Möglichkeiten von Finanzermittlungen durch Zugriff auf Kontostammdaten sowie Änderung der Modalitäten der Beauskunftung durch die Verfassungsschutzbehörde dar.
Als weitere Referenten nahmen (persönlich anwesend oder per Videozuschaltung) Stellung zum Gesetzentwurf: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel; Ministerialrat Dietmar Marscholleck vom BMI -Referat für Terrorismusbekämpfung und Verfassungsschutz-; Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Lehrstuhl für u.a. Juristische Fakultät von der Universität Augsburg und Prof. Dr. Hartmut Aden von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin .
Die Stellungnahmen werden nunmehr ggf. mit in den Gesetzesentwurf der Landesregierung (Drs. 18/7315) einfließen.
Als weitere Referenten nahmen (persönlich anwesend oder per Videozuschaltung) Stellung zum Gesetzentwurf: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel; Ministerialrat Dietmar Marscholleck vom BMI -Referat für Terrorismusbekämpfung und Verfassungsschutz-; Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Lehrstuhl für u.a. Juristische Fakultät von der Universität Augsburg und Prof. Dr. Hartmut Aden von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin .
Die Stellungnahmen werden nunmehr ggf. mit in den Gesetzesentwurf der Landesregierung (Drs. 18/7315) einfließen.