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Pressemitteilung

GdP zum Impfstart bei der Polizei

Bild: Tim Reckmann  / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann  / pixelio.de
Hannover.

Zustimmend hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen den Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Kenntnis genommen, nachdem die Impfungen gegen Covid-19 für Polizeibeschäftigte, die in der Prioritätsgruppe 2 eingestuft sind, unverzüglich starten können.

Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Es ist sehr gut, dass die Impfungen für Polizeibeschäftigte nun auch starten können. Bei der Kontrolle und Durchsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen sowie im alltäglichen Dienst kommen die Kolleginnen und Kollegen immer wieder in Situationen, die ein besonders hohes Infektionsrisiko darstellen. Wir brauchen nun eine schnelle und gut organisierte Umsetzung der Impfungen. Die GdP ruft alle in Frage kommenden Beschäftigten dazu auf, von den Impfangeboten Gebrauch zu machen.“

Weil die Impfungen der Menschen unter 65 Jahren in der ersten Prioritätsgruppe weitestgehend abgeschlossen sind und der Impfstoff von AstraZeneca für ältere Personen nicht zugelassen ist, können laut dem Erlass nun die Impfungen der zweiten Prioritätsgruppe beginnen. In diese Gruppe wurden auf Initiative der GdP auch Polizeibeschäftigte aufgenommen, die zum Beispiel im Einsatz- und Streifendienst, bei der Bereitschaftspolizei oder in anderen Dienstbereichen tätig sind, in denen es aufgrund des intensiven Kontakts mit anderen Menschen zu einem hohen Infektionsrisiko kommt.

Zum Hintergrund

Laut Erlass v. 22.02.2021 des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung können ab sofort Personen geimpft werden, die der Prioritätsgruppe 2 angehören.

In dieser Prioritätsgruppe 2 sind auch Polizeibeschäftigte eingestuft, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Das Gesundheitsministerium führt aus: „§ 1 Abs. 2 CoronaImpfV ermöglicht es den Ländern, den Übergang von einer Priorität in die nächste Priorität impfstoffbezogen durchzuführen, mit der Folge, dass für den Impfstoff von AstraZeneca der Übergang in die Schutzimpfungen mit hoher Priorität (Prio 2) bereits begonnen werden kann, auch wenn die Schutzimpfungen mit mRNA Impfstoffen in der höchsten Prioritätsstufe noch nicht abgeschlossen sind.“

Da offensichtlich zeitnah Personen der Impfgruppe 1 (Höchste Priorität) weitestgehend mit Impfangeboten versorgt sein sollen und das Ziel des Landes ist, schnellstmöglich alle Impfberechtigten zu impfen, wird die Impfstrategie des Landes angepasst. Vor diesem Hintergrund können nunmehr auch Impfungen mit AstraZeneca an die Impfberechtigten unter 65 Jahren mit hoher Priorität (Prio 2) vorgenommen werden, vorrangig unter anderem auch Beschäftigte der Polizei, im Fall eines erhöhten tätigkeitsbezogenen Infektionsrisikos.

Im Einzelnen handelt es sich nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 CoronaImpfV auch um Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Die Gewerkschaft der Polizei und Innenminister Boris Pistorius, der auf der Dezember-Innenministerkonferenz nach Gesprächen mit der GdP mit für die Aufnahme der Polizei in die Prioritätsgruppe 2 gesorgt hat, waren einer Auffassung, dass neben Beschäftigten, die bei Demonstrationen eingesetzt sind, auch andere Dienstbereiche hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind und daher, wie im Erlass des LPP aufgeführt, auch unter § 3 Abs. 1 Nr. 6 CoronaImpfV fallen.

Nunmehr muss das LPP organisieren, dass vor Ort aktiv auf die priorisierten Beschäftigten zugegangen wird und die in Frage kommenden Mitarbeitenden an die Impfzentren gemeldet werden.

Die GdP hat sich gemeinsam mit den Personalvertretungen der Polizei für eine Impfpriorisierung eingesetzt, die Vorschläge wurden zu weiten Teilen umgesetzt. Die GdP ruft alle in Frage kommenden Beschäftigten dazu auf, von den Impfangeboten Gebrauch zu machen.
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