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Impfstrategie für die Polizei

Bild: Hakan Nural/Unsplash
Bild: Hakan Nural/Unsplash

In Ergänzung der Erlasse zur praktischen Umsetzung der freiwilligen, priorisierten Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in der Polizei Niedersachsen vom 23.02.2021 sowie der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) vom 08.02.2021, ist heute im Hinblick auf die Organisation und Koordination der priorisierten Impftermine mit den örtlichen Impfzentren folgende Erlassregelung übermittelt worden.

I. Impftermine, welche den Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen durch die örtlichen Impfzentren des Landes angeboten werden, können ab sofort im Rahmen des geltenden Erlasses des MI v. 26.02.2021 zum Impfkonzept für die Polizei NI angenommen werden.

II. Sofern in den örtlichen Impfzentren noch keine Impfkapazitäten für die Angehörigen der Polizei vorgesehen sind, kann zur Vorbereitung der späteren Inanspruchnahme der Impfungen die listenmäßige Erfassung der priorisierten Impfwilligen sowie eine Übermittlung der Daten an die Impfzentren unter Beachtung der geltenden Regelungen des ErgErl. des MI vom 26.02.2021 erfolgen.

III. Die Bereitstellung des Impfstoffes durch die Impfzentren für die durch den Medizinischen Dienst der Polizei bei der ZPD NI durchzuführenden Impfungen, erfolgt mit einem gesonderten Erlass durch das Sozialministerium.


Die GdP erneuert noch einmal die getätigten Aussagen der Info v. 24.02.2021: „Die GdP hat sich gemeinsam mit den Personalvertretungen der Polizei für eine Impfpriorisierung eingesetzt, die Vorschläge wurden zu weiten Teilen umgesetzt. Die GdP ruft alle in Frage kommenden Beschäftigten dazu auf, von den Impfangeboten Gebrauch zu machen.“
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