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Impfkampagne bei der Polizei Niedersachsen hat begonnen

Bild: pixelio / Tim Reckmann
Bild: pixelio / Tim Reckmann
Hannover.

Am Donnerstag wurden in Hannover die ersten 90 Mitarbeiter/-innen der Bereitschaftspolizei geimpft. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass mit dem Impfstart für die Polizei in Niedersachsen ihre Forderungen nach einer höheren Priorisierung der Beschäftigten umgesetzt wurden.

Die Möglichkeit zur priorisierten Impfung für Polizeibeschäftigte, die im Einsatz- und Streifendienst, bei der Bereitschaftspolizei oder in anderen Dienstbereichen mit intensivem Kontakt zur Bevölkerung arbeiten, war von der GdP bereits seit Beginn der Planungen für eine landesweite Impfkampagne gefordert worden. Dank der Unterstützung von Landesinnenminister Pistorius wurde diese Forderung umgesetzt, sodass landesweit eine große Anzahl von Polizeibeschäftigten in die zweithöchste Prioritätsstufe gehoben wurde. In den kommenden Wochen können diese Kollegen/-innen geimpft werden.

GdP-Landesvorsitzender Schilff begrüßt ausdrücklich, dass die Impfungen nun auch bei der Polizei beginnen: „Hierbei geht es keinesfalls um ungerechtfertigte Priorisierung, sondern um eine richtige und wichtige Entscheidung. Die Kolleginnen und Kollegen stehen im Einsatz für den Infektionsschutz in der ersten Reihe, können auch im täglichen Dienst oft keinen Abstand einhalten und riskieren für die innere Sicherheit nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch die ihrer Familien. Da ist es nur gerechtfertigt, dass sie jetzt mit zu den ersten gehören, die in der zweiten Stufe geimpft werden.“ Weiterhin setzt sich die GdP für eine schnelle und umfassende Test-Strategie ein, die alle Beschäftigten, die sich noch nicht impfen lassen können oder wollen, systematisch schützt. Auch andere Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie der Ausbau von Möglichkeiten zu mobilem Arbeiten und Bereitschaftsdiensten werden von der GdP weiter vorangetrieben.
Die GdP hofft, dass sich am besten keine Polizeibeschäftigten anstecken. Sollte dies aber dennoch bei der Arbeit der Fall sein, so verstärkt die GdP noch einmal ihre Forderung nach Anerkennung eines Dienstunfalls.
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