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Pressemitteilung

Musterklagevereinbarung zwischen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport

Hannover.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (12. März 2021) mit dem Landesbezirk Niedersachsen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Vereinbarung geschlossen, nach der in gemeinsam ausgewählten und von der GdP unterstützen Musterklageverfahren eine gerichtliche Klärung über die Frage erzielt werden soll, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Covid-19 Erkrankung als Dienstunfall anerkannt werden muss.

Nach aktueller Rechtslage ist die Anerkennung einer Covid-19 Erkrankung als Dienstunfall im Regelfall nicht möglich, da der Nachweis, dass sich die oder der Betroffene im Dienst und nicht außerhalb des Dienstes infiziert hat, von den Beamtinnen und Beamten regelmäßig nicht geführt werden kann. Es wird im Musterklageverfahren also entscheidend darauf ankommen, welche Anforderungen die Gerichte an die Beweisführung und die Beweislast stellen.

Innenminister Pistorius: „Die Fürsorge für die Polizeibeamtinnen und -beamten liegt uns gemeinsam sehr am Herzen. Die Polizei leistet in der Pandemie-Situation hervorragende Arbeit und trägt durch ihren Einsatz sprichwörtlich in erster Reihe wesentlich zur Aufrechterhaltung eines auch in der Pandemie geordneten öffentlichen Lebens bei. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe ist die Polizei regelmäßig mit Situationen konfrontiert, in denen sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt ist. Darum wollen wir mit der Vereinbarung gemeinsam mit der GdP dafür sorgen, dass sich die Beamtinnen und Beamten nicht alleine gelassen fühlen.“

GdP Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Ziel der GdP ist, dass Covid-19-Infektionen, die im Dienst erfolgt sind, auch als Dienstunfall anerkannt werden können. Diese Musterklagevereinbarung ist auf dem Weg dahin ein wichtiger Zwischenschritt, um Klarheit darüber zu schaffen, unter welchen Bedingungen eine solche Anerkennung möglich ist.“

Durch die Vereinbarung mit der GdP verpflichtet sich das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport im Falle des Unterliegens das obergerichtliche Ergebnis eines Musterprozesses auf alle Beamtinnen und Beamte der niedersächsischen Polizei zu übertragen, die an Covid-19 erkrankt sind oder waren und wegen dieser Erkrankung einen Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalles gestellt haben. In der Zwischenzeit werden bereits eingeleitete Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklagen ruhend gestellt.
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