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GdP Info

Über Rücktrittsforderungen, Alarmismus und ungelegte Eier

Hannover.

In den letzten drei Wochen sind durch unterschiedliche Organisationen Informationen zu verschiedenen Themen veröffentlicht worden, die zu vielen Diskussionen in der Kollegenschaft geführt haben. Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen hat sich damit auseinandergesetzt und auch über den Polizeihauptpersonalrat nachgefragt und nimmt hier Stellung.

1. PI Northeim - Rücktrittsforderung gegenüber Innenminister Pistorius und Vorgehensweise der GdP

Im Nachgang an die Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft, dass es keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen der Polizei im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs gegen zwei im Landkreis Northeim lebende Männer gibt, hat sich auch die GdP Niedersachsen mit dem Vorgang befasst und am 25.03.2021 eine Pressemeldung veröffentlicht. Am gleichen Tag haben wir einen Brief an Landespolizeipräsident Axel Brockmann übersandt mit der Bitte um eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung. Außerdem erging ein unterstützendes Schreiben an den Personalrat der PI Northeim.

Die GdP, das Landespolizeipräsidium und  auch alle Polizeibeschäftigten sind sicher einer Meinung, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in einem eklatanten Widerspruch zu den Werten einer humanitären Gesellschaft steht und in jeder Form zu ächten ist. Darum ist es zwingend notwendig, dass insbesondere in „Kinderpornografie“-Verfahren auch kleinste Verdachtsfälle nach möglichen Verfahrensfehlern ohne personifizierte Vorwürfe intensiv zu überprüfen sind. Gleichzeitig haben wir als GdP in diesem Zusammenhang zum wiederholten Male deutlich gemacht, dass vorschnelle Schlüsse, wie sie in der Politik im Zusammenhang mit internen Aufarbeitungen immer wieder gezogen werden, grundsätzlich fehl am Platze sind. Leider war dies dann aber auch bei diesem Vorgang wieder einmal nicht anders.

Nach ausführlicher Befassung mit diesem Thema gab und gibt es aus Sicht der GdP bisher keinen Grund, von irgendeiner Person einen Rücktritt zu fordern, sofern man keinen populistischen Aktionismus betreiben und sich neutral und sachlich mit dem Sachverhalt befassen möchte. Einer öffentlichen Skandalisierung bedarf es bei diesem Vorgang nicht – im Gegenteil, sie ist sogar schädlich. Wir sind froh, dass es in diesem Fall keine strafrechtlichen Vorwürfe gibt. In jedem Fall stehen wir bei Bedarf unseren Mitgliedern natürlich mit Rechtsschutz zur Seite.

Die Befassung mit diesem außerordentlich schlimmen Deliktsbereich ist für die Sachbearbeiter/-innen ausgesprochen belastend. Sie geben alles, dass Täter überführt werden und Kinder dieses Martyrium nicht ertragen müssen, Respekt vor dieser Arbeit!

Weiterführende Auszüge aus dem Antwortschreiben des Landespolizeipräsidenten können unter dem nebenstehenden Link (PDF) eingesehen werden.

2. NIMES – News über vermeintliches Ende von NIMES auf Privathandys

Weitere Nachfragen erzeugte am 01.04.2021 die Meldung einer niedersächsischen Polizeiorganisation mit der Überschrift "Offenbar kein Aprilscherz: Ende mit NIMES auf Privathandys?"

Die News stellt in den Raum: "Das Innenministerium hat nach einem Gespräch zwischen Innenminister Pistorius und der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Barbara Thiel, offensichtlich entschieden, dass NIMES bald nur noch auf dienstlichen Geräten genutzt werden darf."

Aber auch in diesem Fall sieht die Faktenlage anders aus!

Die GdP sowie der Polizeihauptpersonalrat haben nach der Meldung durch die Datenschutzbeauftragte über die Gespräche mit dem MI umgehend beim Landespolizeipräsidium nachgefragt und eine zufriedenstellende Information bekommen. Es zeigt sich, dass die Verunsicherung, die in der Kollegenschaft ausgelöst wurde, vermeidbar gewesen wäre, wenn die Verfasser vor der Verbreitung dieser News auch direkt im Landespolizeipräsidium nachgefragt hätten.

In einer Sitzung am 30. März 2021 wurden im Übrigen die Vertreter aller Polizeiorganisationen darüber informiert, dass das Innenministerium und auch das Landespolizeipräsidium nicht vorhaben, NIMES für Privathandys abzuschaffen, solange es nicht ausreichend Diensthandys gibt, deren Anschaffung eine langjährige Forderung der GdP ist.

3. Modul „Vertiefende Spezialisierung" an der PA - Evaluation seit Wintersemester 2019

Am 22.03.2021 wurde im Rahmen einer Videokonferenz mit der Polizeiakademie und Vertretern des Landespolizeipräsidiums, der Gewerkschaft der Polizei und weiteren Polizeiorganisationen ein Zwischenbericht zu dem Projekt im dritten Studienabschnitt vorgestellt. Anschließend wurde dieses von einer der anwesenden Polizeiorganisationen als Erfolgsmeldung der eigenen Arbeit und quasi als beschlossene Tatsache für die Zukunft dargestellt.

Die GdP stellt hierzu fest, dass polizeiliche Arbeit und polizeiliche Qualifizierung für alle Bereiche der Polizei gleich wichtig sind. Seit der Polizeireform 1994 gilt die spaltende Trennung zwischen der Kriminalpolizei und der Schutzpolizei in Niedersachsen zum Glück als aufgehoben, auch wenn es immer noch einige wenige Vertreter in der Polizei gibt, die sich diese Zeiten wieder herbeiwünschen.  Die GdP lehnt dieses Ansinnen weiter ab. Es gibt keine uns bekannten verifizierten Meldungen über Defizite, dass die Kriminalitätsbekämpfung in Niedersachsen aufgrund der Polizeireform 1994, die von verschiedenen Landesregierungen als sinnvoll angesehen wurde, schlechter ist, als in anderen Ländern. Selbstbewusst sagen wir, dass es teilweise bei der Polizei in Niedersachsen sogar besser läuft; natürlich gibt es aber auch hier weiteren Optimierungsbedarf.

Dem Projekt an der Polizeiakademie hat die GdP vor zwei Jahren zugestimmt. Der Vertreter der GdP an der Videokonferenz  fand die Ausführungen des LPP sehr interessant. Die GdP wird sich dann ausführlich mit dem für Anfang 2022 avisierten Abschlussbericht befassen. 

Eine Sache ist uns in diesem Zusammenhang noch wichtig, festzustellen: Es gibt keinen Alleinvertretungsanspruch einer Organisation für bestimmte Bereiche der Polizei. Insofern ist die nachzulesende Aussage einer Polizeiinteressenvertretung,  dass sie „…die einzige Berufsvertretung in der niedersächsischen Polizei ist, die sich nachhaltig für die Interessen der in der Kriminalpolizei und in der Kriminalitätsbekämpfung tätigen Kolleginnen und Kollegen einsetzt“,  schlicht falsch.

Die GdP vertritt alle Beschäftigten bei der Polizei gleichermaßen und eben nicht nur eine bestimmte Gruppe und somit selbstverständlich auch die in der Kriminalpolizei und in der Kriminalitätsbekämpfung tätigen Kolleginnen und Kollegen. Die GdP versteht Polizeiarbeit als Teamarbeit – vom Annehmen des Notrufes bis zu Abgabe des Vorgangs nach der Sachbearbeitung und oft darüber hinaus. Beteiligt sind an einem Vorgang somit viele fachkundige Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarif- und Verwaltungsbereich, der Schutz- und Kriminalpolizei.

Auch im gesamten Bereich der Kriminalitätsbekämpfung  ist die weit überwiegende Anzahl der dort tätigen Kolleginnen und Kollegen in der GdP organisiert. Sie können sich selbstverständlich darauf verlassen, dass ihre Interessen, genauso wie die der anderen Bereiche, weiterhin gut durch die GdP vertreten werden.

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