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GdP-Kreisgruppe Verfassungsschutz

Verfassungsschutz Niedersachsen von der Einsparverpflichtung besonders betroffen

Symbolbild: Avij, wiktionary.org
Symbolbild: Avij, wiktionary.org
Hannover.

Die zwecks Finanzierung der Corona-Pandemie bereits im letzten Jahr beschlossene  schrittweise Konsolidierung des entstandenen Haushaltsdefizites trifft den Verfassungsschutz Niedersachsen in besonderer Weise. 

Von der Einsparverpflichtung sind neben der Landespolizei auch alle obersten Landesbehörden betroffen. In den einzelnen Behörden sollen daher 50 Prozent der nicht genutzten Stellen in den letzten Jahren wieder abgezogen werden.

Der Haushaltsplanentwurf 2022/23 für den Verfassungsschutz Niedersachsen sieht demzufolge einen Abgang von  über 20 Vollzeiteinheiten (VZE) vor. 

"Die beabsichtigten 20 Stellenabgänge ergeben rund sechs Prozent unseres gesamten Beschäftigungsvolumens. Umgerechnet auf die Landespolizei Niedersachsen wäre dieser Vorgang mit einem Abgang von ungefähr 1500 Stellen gleichzusetzen" so  der Vorsitzende der GdP-KG Verfassungsschutz sowie Personalratsvorsitzende in der Abteilung 5 im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport Dragan Maric. 

Hinsichtlich des Haushaltpanentwurfes 2022/23 nimmt die GdP-Kreisgruppe Verfassungsschutz somit wie folgt Stellung: 

Der vorgesehene Stellenabgang von über 20 VZE ist auf Grund der erst in den Jahren 2018 bis 2020 zugesicherten 50 Stellen im Verfassungsschutz Niedersachsen nicht nachvollziehbar.

Diese Stellen konnten und können erst sukzessive - auch angesichts des komplexen und langwierigen Sicherheitsüberprüfungsverfahren - besetzt werden. Hierdurch war bei sorgfältiger Vorgehensweise eine temporäre Nicht-Ausschöpfung des zugesicherten Beschäftigungsvolumens in der Abteilung 5 unausweichlich.

Desweiteren wird auf den bestehenden Fachkräftemangel hingewiesen, der auch mehrmalige Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren für bestimmte Dienstposten zur Folge hatte.

Die seitens der niedersächsischen Landespolitik in jüngster Vergangenheit festgestellte Notwendigkeit, den niedersächsischen Verfassungsschutz gezielt und in der angedachten Höhe der verabschiedeten zusätzlichen 50 Stellen zu stärken, wird durch den vorgesehenen Abgang der o.a. 20 Stellen konterkariert und kann daher durch die GdP-Kreisgruppe Verfassungsschutz nicht mitgetragen werden.

Zudem erhöhen sich durch die anvisierte Änderung des Nds. Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Nds. SÜG), des Nds. Beamtengesetzes (NBG) und des Nds. Datenschutzgesetzes (NDSG) die zu bearbeitenden Aufgaben für die Mitarbeiter im Verfassungsschutz Niedersachsen. Um zukünftig diese Aufgaben sachgerecht zu bewältigen, ist ein deutlicher Stellenzuwachs gerade in diesem Bereich unerlässlich.

Desweiteren sind in den einzelnen politischen Fachbereichen neue demokratiefeindliche Phänomene festzustellen, die dringend einen Mehrbedarf an Personal nach sich ziehen. Beispielhaft seien hier nur die verschwörungstheoretischen Interessengruppen (Querdenker, Corona-Leugner) zu nennen. Aber auch in allen anderen Fachbereichen ist keine Abnahme der Arbeitsbelastungen zu verzeichnen.

Der aktuellen politische Entwicklung und der daraus resultierenden notwendigen personellen Ausstattung der Abteilung 5 im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport wird aus Sicht der GdP-Kreisgruppe Verfassungsschutz im Haushaltsplanentwurf 2022/23 für den Verfassungsschutz Niedersachsen nicht Rechnung getragen.

Nur eine kontinuierliche sukzessive Stellenhebung im Verfassungsschutz Niedersachsen kann eine fachgerechte Abarbeitung des sich ständig erhöhenden Arbeitsvolumens gewährleisten.

"Wir werden uns daher auf den unterschiedlichsten Ebenen gegen den vorgesehenen Stellenabgang einsetzen" so der KG-Vorsitzende Dragan Maric abschließend.

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