Schleswig-Holstein erkennt 23 Anträge von Polizeibeschäftigten an
Sütterlin-Waack betonte: "Unsere Polizistinnen und Polizisten können in ihrem Dienst nicht immer Abstände und Hygieneregeln einhalten. Deshalb habe ich immer gesagt, dass wir uns um an Corona erkrankte Polizistinnen und Polizisten kümmern werden. Diese Zusage halten wir selbstverständlich ein".
Dietmar Schilff, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Landesvorsitzender Niedersachsens, erklärte: "Diese Entscheidung ist absolut richtig und sollte Vorbildcharakter für alle Polizeien in Bund und Ländern haben. Hier wird Wertschätzung und notwendige Absicherung bei einer Erkrankung ernst genommen. Die GdP ist seit Beginn der Pandemie an diesem Thema dran. Auch der Landesbezirk Niedersachsen erwartet, dass in unserem Bundesland dementsprechende Schritte erfolgen. Bereits seit längerem und auch aktuell finden diesbezüglich Gespräche mit der Politik statt. Die GdP fordert, dass mit der Anerkennung der Erkrankung als Dienstunfall dem erstklassigen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen in allen Phasen der Pandemie Rechnung getragen wird."
Nach Aussage aller Innenminister der Länder wollen sie die Anerkennung ebenfalls. Ablehnung käme hingegen von den Finanzressorts, wie vier Innenminister letzte Woche bei einer Podiumsdiskussion auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin angaben. Hier müssten die Ministerpräsidenten endlich von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch machen, damit die Umsetzung der hervorragenden Regelung in SH endlich auf alle Polizeibeschäftigten übertragen werden könnte, so Schilff. Die Polizeibeschäftigten würden ja nicht vorsätzlich krank, sondern setzten ihre Gesundheit und ihr Leben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die innere Sicherheit ein. Da könne man endlich auch die notwendige Fürsorge erwarten und nicht nur warme Dankesworte.
Unabhängig davon führt die GdP mehrere Musterprozesse und ist auch diesbezüglich weiter mit der Politik im Austausch. Die Kosten für diese Prozesse könne man sich nach der positiven Entscheidung in Schleswig-Holstein sparen, sagte Schilff.
Dietmar Schilff, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Landesvorsitzender Niedersachsens, erklärte: "Diese Entscheidung ist absolut richtig und sollte Vorbildcharakter für alle Polizeien in Bund und Ländern haben. Hier wird Wertschätzung und notwendige Absicherung bei einer Erkrankung ernst genommen. Die GdP ist seit Beginn der Pandemie an diesem Thema dran. Auch der Landesbezirk Niedersachsen erwartet, dass in unserem Bundesland dementsprechende Schritte erfolgen. Bereits seit längerem und auch aktuell finden diesbezüglich Gespräche mit der Politik statt. Die GdP fordert, dass mit der Anerkennung der Erkrankung als Dienstunfall dem erstklassigen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen in allen Phasen der Pandemie Rechnung getragen wird."
Nach Aussage aller Innenminister der Länder wollen sie die Anerkennung ebenfalls. Ablehnung käme hingegen von den Finanzressorts, wie vier Innenminister letzte Woche bei einer Podiumsdiskussion auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin angaben. Hier müssten die Ministerpräsidenten endlich von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch machen, damit die Umsetzung der hervorragenden Regelung in SH endlich auf alle Polizeibeschäftigten übertragen werden könnte, so Schilff. Die Polizeibeschäftigten würden ja nicht vorsätzlich krank, sondern setzten ihre Gesundheit und ihr Leben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die innere Sicherheit ein. Da könne man endlich auch die notwendige Fürsorge erwarten und nicht nur warme Dankesworte.
Unabhängig davon führt die GdP mehrere Musterprozesse und ist auch diesbezüglich weiter mit der Politik im Austausch. Die Kosten für diese Prozesse könne man sich nach der positiven Entscheidung in Schleswig-Holstein sparen, sagte Schilff.