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Abwicklung nach Warnstreik Klarstellung

Hannover.

Aufgrund der Aktivitäten einiger Dienststellen bei der Abwicklung des Warnstreiks am 24.11.2021 bedarf es klärender Feststellungen.

1. Am Warnstreik (und auch Streik) darf sich jeder Tarifbeschäftigte beteiligen unabhängig davon, ob er Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht.
      2. Die Dienststellen dürfen keine Erhebungen darüber anstellen, ob ein Beschäftigter Gewerkschaftsmitglied ist und diese Daten auf keinen Fall verarbeiten oder speichern. Eine Ungleichbehandlung verbietet sich.
      3. Jeder Zeitanteil einer Streikbeteiligung muss an das NLBV gemeldet werden.
      4. Gewerkschaftsmitglieder erhalten nach Entgeltabzug wegen einer Streikbeteiligung einen finanziellen Ausgleich durch die Gewerkschaft.

    Für den Fall, dass in den Dienststellen von diesen Regelungen abgewichen wird, wendet Euch an die Gewerkschaftsvertreter vor Ort.
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