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Pressemitteilung

GdP fassungslos angesichts Hilbers‘ Aussagen zur Belastung von Kinderpornografie-Ermittlern/innen

Hannover.

In einem Schriftwechsel hatte Innenminister Boris Pistorius im November/Dezember 2021 bei Finanzminister Reinhold Hilbers die Zahlung einer geringen Zulage für Polizeibeamtinnen und –beamte im Ermittlungsbereich „Kinderpornographie“ sowie bei der Leichenschau angeregt, um deren besondere Belastung anzuerkennen. Hilbers‘ Antwort führt zu massiver Kritik der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

In Sachen Erschwerniszulagen für die Sichtung von kinderpornografischem Material durch Polizeivollzugsbeamte/-innen sowie für die Teilnahme an Leichenschauen oder Leichenöffnungen war der Polizeihauptpersonalrat, der sich aus Vertretern/-innen der Gewerkschaft der Polizei und weiteren Berufsvertretungen zusammensetzt, an dem Informationsaustausch beteiligt worden.

Hilbers erklärt darin, er lehne eine solche Zahlung ab. Als Begründung führt er unter anderem an, dass die regelmäßige stundenlange Sichtung von Bild- und Videomaterial, das teils schwersten sexuellen Missbrauch von Kindern zeigt, vergleichbar mit anderen Tätigkeiten der Polizei sei, die „…zumindest subjektiv als ekelerregend empfundenen werden (z.B. auch der Umgang mit stark alkoholisierten, sich erbrechenden Menschen).“ Weiter erklärt er, dass „…auch solche Tätigkeiten -leider- einen Teil des Berufsalltags einer Polizeibeamtin oder einer Polizeibeamten“ ausmachten und „…daher neben der zustehenden Polizeizulage nicht gesondert abzugelten“ seien. Eine zusätzliche Erschwernis bei der Öffnung und Beschauung von Leichen sei Hilbers zufolge bereits durch die Kostenerstattung für erhöhte Reinigungskosten abgegolten.

GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Wir sind fassungslos über die Sichtweise des Ministers auf die Polizei, aber insbesondere auf die unfassbare psychische Belastung der Sachbearbeiter/-innen bei der Auswertung von Bildern und Filmen schlimmsten Kindesmissbrauchs. Man kann diese belastende Arbeit mit Geld sowieso nicht abgelten. Dennoch müsste es das Mindeste sein, die Erschwernis der in diesem Bereich tätigen Ermittler/-innen mit einer geringen Zulage ein wenig wertzuschätzen.“

Neben der absolut notwendigen Erschwerniszulage fordert die GdP zudem die Einführung bzw. Intensivierung weiterer Maßnahmen für die Beschäftigten wie zusätzliche Unterstützung durch technische Hilfsmittel, Supervision, psychologische Betreuung, Reha-Maßnahmen und Arbeitszeitreduzierung.

Als unangebracht bezeichnet Schilff den Verweis auf die allgemeine Polizeizulage, bei deren Einführung die hier diskutierten Tätigkeiten im heutigen Ausmaß nicht ansatzweise berücksichtigt wurden. „Erstens zahlt Niedersachsen im Ländervergleich ohnehin schon die geringste Polizeizulage und zweitens gibt es in anderen Ländern wie NRW oder Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich noch die geforderte Erschwerniszulage im hier diskutierten Ermittlungsbereich,“ so Schilff. In diesem Zusammenhang ebenfalls nicht nachzuvollziehen sei Hilbers‘ Vergleich der Höhe des Einstiegsamtes der Polizei in Niedersachsen mit denen in anderen Ländern.

Weiter argumentiert Hilbers in dem Schreiben mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise sowie der anstehenden Überprüfung einer amtsangemessenen Besoldung durch das Bundesverfassungsgericht. Dietmar Schilff hierzu: „In Anbetracht gut gefüllter Kassen sprechen wir hier von einem absolut geringen Betrag für die psychisch stark belastende Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen in diesem Deliktsfeld, die bei der Ermittlung von Tätern und dadurch Verhinderung weiterer Taten einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft darstellt.“
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