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Pressemeldung

GdP begrüßt Unterstützung der SPD bezüglich der Anerkennung von Covid-Infektionen als Dienstunfall

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Ankündigung der SPD Landtagsfraktion, sich dafür einzusetzen, dass Covid-19-Infektionen von Polizeibeschäftigten im Dienst als Dienstunfall anzuerkennen sind und damit die Initiative der GdP zu unterstützen.

Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP, hatte am Donnerstag im Rahmen einer Anhörung im Landtag zum Entwurf einer Gesetzesänderung sein Bedauern darüber geäußert, dass es bei Fragen zum Gesundheitsschutz von Polizeibeschäftigten zuletzt nicht immer die gewünschte Unterstützung vonseiten der Politik gab. Insbesondere im Zusammenhang mit der Anerkennung von Covid-19-Infektionen von Polizeikräften als Dienstunfall beklagte er, dass es angesichts der hervorragenden Arbeit der Kolleginnen und Kollegen unter den besonderen Herausforderungen der Pandemie teilweise an Rückendeckung durch die Politik gefehlt habe.

In Anbetracht dessen begrüßt die GdP die Ankündigung der SPD Landtagsfraktion, das Engagement der GdP aus dem Jahr 2020 nun zu unterstützen. Dietmar Schilff: „Wir machen uns weiter für die Anerkennung stark. Zum einen führen wir aktuell ein mit Innenminister Pistorius vereinbartes Musterverfahren auch im Namen der GdP-Bund für alle Länder durch, um juristische Klarheit darüber zu erlangen, ob und unter welchen Umständen eine Infektion als Dienstunfall gelten kann. Zum anderen konnten wir unser Anliegen zuletzt in verschiedenen Gesprächen mit der Politik einbringen. Die Ankündigung der SPD stimmt uns optimistisch. Für uns steht außer Frage, dass die Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Covid-19 infizieren, während sie für die Sicherheit der Bevölkerung arbeiten, auch die entsprechenden Leistungen empfangen müssen, die sie benötigen. Wir sehen das als Bestandteil der Fürsorgepflicht.“

Die Anerkennung einer Infektion als Dienstunfall ermöglicht es Betroffenen, bei langfristigen Krankheitsverläufen eine zusätzliche Zahlung in Form eines Unfallausgleiches zu erhalten. Im Falle einer Dienstunfähigkeit, die sich als Spätfolge aus der Infektion ergibt, folgt außerdem ein Unfallruhegehalt. Voraussetzung für diese Leistungen ist aber, dass der Dienstherr die Infektion als Dienstunfall anerkennt, wofür sich die GdP einsetzt.
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