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Treffen mit Innenausschuss-Mitgliedern der CDU

Bernd-Carsten Hiebing, André Bock, Thomas Adasch, Kevin Komolka, Uwe Schünemann; Bild: CDU
Bernd-Carsten Hiebing, André Bock, Thomas Adasch, Kevin Komolka, Uwe Schünemann; Bild: CDU

Im Rahmen eines Treffens mit Mitgliedern des Innenausschusses der CDU hat der GdP Landesvorsitzende Kevin Komolka heute auch die Vorwürfe der Grünen Jugend angesprochen. In einer Ausstellung hatte diese der niedersächischen Polizei strukturellen Rassismus vorgeworfen und unter anderem behauptet, die Polizei ermögliche es den Menschen in Niedersachsen nicht, frei und sicher leben zu können.

Im Anschluss an das Treffen wurde folgende gemeinsame Erklärung formuliert:

„Tag für Tag sind Polizistinnen und Polizisten bei ihrer anspruchsvollen und anstrengenden Arbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in ganz Niedersachsen unterwegs. Dies verdient unseren Respekt und unsere uneingeschränkte Anerkennung“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Uwe Schünemann, und der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen, Kevin Komolka, bei einem heutigen Treffen im Landtag.
 
„Die in der Ausstellung der Grünen Jugend mit dem Titel „Echte Freiheit statt Repression“ erhobenen Vorwürfe gegenüber der Polizei sind respektlos und ein Frontalangriff auf unseren Rechtsstaat. Es wird immer wieder Einzelfälle geben, bei denen polizeiliches Handeln nicht gesetzeskonform ist. Fehler passieren überall, auch bei der Polizei. Die Unterstellungen, die Polizei habe ein strukturelles Problem mit Rassismus, entbehren hingegen jeder Grundlage. Die in der Ausstellung aufgeführten Beispielsfälle sind gerade kein Beleg für diese haltlose Behauptung, denn es liegen anderslautende gerichtliche Entscheidungen vor“, betonen Schünemann und Komolka einmütig.
 
Beide stellen fest, dass die Ausstellung zeigt, dass weite Teile der Grünen Jugend sich bewusst auf einem Konfrontationskurs gegenüber der Polizei befinden und ein Problem mit dem staatlichen Gewaltmonopol haben. Polizeiliches Handeln ist streng an Gesetz und Recht gebunden und stützt sich auf Tatsachen, nicht jedoch auf persönliche Merkmale wie Geschlecht, Aussehen oder Herkunft. Sog. Racial profiling ist nach unserem Grundgesetz rechtswidrig.
 
„Diese elementaren Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns lernen unsere Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter schon am ersten Tag ihrer Ausbildung. Wir brauchen auch kein Ticketsystem bei polizeilichen Kontrollen oder andere Überwachungsinstrumente. Ob Polizei rechtmäßig oder rechtswidrig handelt, das entscheidend in einem Rechtsstaat allein die Gerichte“, so Schünemann und Komolka abschließend.
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