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Landesjournal Niedersachsen April 2021 - Leitartikel - 60 Jahre Personalvertretungsrecht in Niedersachsen

GdP Deutsche Polizei, Titelseite, Ausgabe Nr. 4 - April 2021
GdP Deutsche Polizei, Titelseite, Ausgabe Nr. 4 - April 2021

Neben der Erfolgsgeschichte der Einstellung von Frauen in die Schutzpolizei vor 40 Jahren, die in dieser Ausgabe ausführlich betrachtet wird, gibt es ein weiteres, noch länger bestehendes „Jubiläum“.

Dietmar Schilff, GdP-Landesvorsitzender Niedersachsen (Foto: GdP Niedersachsen, 2020)
Dietmar Schilff, GdP-Landesvorsitzender Niedersachsen (Foto: GdP Niedersachsen, 2020)
Am 1. April 1961 trat das Nds. Personalvertretungsgesetz (NPersVG) in Kraft. Am 1. April 2011, vor genau zehn Jahren, hat die GdP Niedersachsen auf einer kleinen Festveranstaltung an dieses Inkrafttreten erinnert. Leider ist in diesem Jahr keine Präsenzveranstaltung möglich.
Das eindrucksvolle Festreferat am 1. April 2011 hielt der Weltkonzernbetriebsratsvorsitzende von Volkswagen, Bernd Osterloh, der immer noch im Amt ist. Bernd Osterloh redete über „Notwendigkeit und Ausbau von Mitbestimmung und Beschäftigtenbeteiligung“. Ein Aspekt, der heute noch genauso gilt wie vor zehn Jahren. Ein Gesetz zur Mitbestimmung und wirklichen Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen „auf Augenhöhe“ muss sich weiterentwickeln und sich an neuen Herausforderungen orientieren. Mit der Novellierung des NPersVG zum 1. Januar 2016 durch die damalige rot-grüne Landesregierung sind zwar einige Verbesserungen auf Druck und nach intensiven Gesprächen von GEW, ver.di, GdP und DGB mit den politisch Verantwortlichen eingetreten, es zeigt sich aber – gerade jetzt in diesen Ausnahmezeiten – dass diese nicht ausreichen.

Den Personalräten muss mehr Einflussnahme durch Mitbestimmung bei organisatorischen Veränderungen, Verlagerungen und privaten Partnerschaften etc. gegeben werden. Die Personalräte haben seit fünf Jahren zwar ein Informationsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten durch die Einführung eines Wirtschaftsausschusses erhalten, im Mitbestimmungskatalog gab es aber keine wesentlichen Änderungen. Bei Anträgen auf Teilnahme an der Telearbeit oder an mobilem Arbeiten bekam der Personalrat allerdings ein Mitbestimmungsrecht. Wie wir aktuell sehen, ist dies absolut wichtig. Erreicht wurde all das nur durch konsequente Verhandlungen der Gewerkschaften.

Auch die Rahmenbedingungen der Personalratsarbeit wurden vor fünf Jahren an einer Stelle verbessert, nämlich durch eine Stärkung der Personalvertretungen, insbesondere durch die Freistellungsstaffel in den einzelnen Dienststellen. Auch hier merkt man, dass „Freistellung“ kein Geschenk der Politik, sondern dringende Notwendigkeit ist. Die zunehmenden Aufgaben, die Komplexität von Beschluss- und Erlassvorlagen, die Digitalisierung, die personenbezogenen Themen, wie Höhergruppierungen, Beförderungen, Beurteilungen, Versetzungen, Dienstunfall usw. und jetzt auch noch die Entscheidungen in der Pandemiezeit erfordern eine verbesserte Freistellungsstaffel.

„Freistellung” heißt nicht „frei von Arbeit“

„Freistellung“ bedeutet dabei keinesfalls „frei von Arbeit“ zu sein, sondern es bedeutet, sich als Personalvertreter/-in unbeeinflusst von Vorgesetzten und eventuellen Ressentiments für die Interessen der Beschäftigten einsetzen zu können, wenn es sein muss auch gegen die „Chefs“. Der ein oder andere mag das nicht glauben, aber leider gibt es so etwas in Teilen der gesamten Landesverwaltung. Da müssen diejenigen, die es betrifft, ein breites Kreuz und auch eine starke Gewerkschaft wie die GdP zur Unterstützung haben.

Und leider gibt es auch immer wieder Bestrebungen von unterschiedlicher Seite, die Beschäftigtenvertretungen zu reduzieren. Eine Beteiligung „auf Augenhöhe“, so wie es die Verfasser des NPersVG vor 60 Jahren bei den damals schon schwierigen Themen vereinbart haben, wäre damit ausgehebelt. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes beobachten solche Ideen und Forderungen mit Argusaugen.

„Wenn es Personalvertretungen nicht geben würde, müssten sie sofort erfunden werden!“

Ich habe in meinem Leitartikel in der GdP-Zeitung vor zehn Jahren geschrieben: Wenn es Personalvertretungen nicht geben würde, müssten sie sofort erfunden werden! Und das stimmt natürlich auch heute uneingeschränkt. Ohne eine kritische, konstruktive Vertretungsarbeit hätte sich die Polizei in den letzten Jahrzehnten nicht weiterentwickelt und die Beschäftigten wären Entscheidungen oft hoffnungslos ausgeliefert. Diejenigen, die täglich die Hilfe und Unterstützung von Personalräten benötigen, können ein Lied davon singen.

Wir werden auch zukünftig wie in den fast 72 Jahren seit der Gründung der GdP und so wie in den abgelaufenen 60 Jahren in den Personalvertretungen im Sinne aller Beschäftigten weitermachen.

Dietmar Schilff
GdP-Landesvorsitzender



  • Leitartikel DP LandesJournal Niedersachsen Ausgabe Nr. 4 April 2011:
    50 JAHRE PERSONALVERTRETUNGSRECHT: Grund zum Feiern, Grund zum Nachdenken, Grund weiter zuzupacken.
    1949-2011: 62 Jahre starke Gewerkschaftsvertretung - 1961-2011: 50 Jahre starke Personalvertretung - Starke Interessenvertretung für Alle unter einem guten Stern: Gewerkschaft der Polizei … “
    >>>
  • GdP-News 4. April 2011:
    50 Jahre NPersVG: Festveranstaltung der GdP setzt deutliches Signal für Mitbestimmung und Dialog
    >>>
  • GdP-Bericht 4. April 2011
    PERSONALVERTRETUNGSRECHT: 50 Jahre NPersVG - GdP würdigt Jubiläum mit Festveranstaltung: 50 Jahre unter einem guten Stern - GdP! (mit Bildergalerie)
    >>>

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Die Leitartikel aller Ausgaben von DEUTSCHE POLIZEI LandesJournal Niedersachsen des gewählten Jahres:

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