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Landesjournal Niedersachsen Dezember 2006 - POLIZEIEINSATZ: CASTOR 2006

Am 13.11.2006 um 06.08 Uhr war der „Drops“ gelutscht.

Am 10.11. in Frankreich gestartet, am 11.11. und 12. 11. quer durch Deutschland und am 13.11. um 06.08 Uhr Ankunft im Zwischenlager in Gorleben. Die Tage im November 2006 waren wieder für über 16.000 Einsatzkräfte der Polizei CASTOR-Tage. Die Einsatzleitung sprach von einem fast reibungslosen Ablauf.
      Der Ablauf
Auch diesmal war die GdP aus verschiedenen Landesbezirken und Bezirken mit Betreuungsteams vor Ort. Das Team des Landesbezirks war von Freitag bis Montag im Wendland. Naturgemäß können diese Teams nicht alle Kolleginnen und Kollegen besuchen. Durch die Bekanntgabe der Erreichbarkeiten konnten jedoch auch in diesem Einsatz viele Fragen beantwortet und das eine oder andere Problem noch vor Ort geklärt werden.

Am 10.11.2006 gegen 19.00 Uhr startete der mit 12 CASTOR-Behältern bestückte Zug in der Wiederaufbereitungsanlage in La Hague (Frankreich). Nach kleineren Störmanövern und kurzen Einsatz bedingten Stopps erreichte der Zug am 11.11. kurz nach 17.00 Uhr die deutsche Grenze. Auch in Deutschland kam es zu Störaktionen. Diese konzentrierten sich im Wesentlichen auf das Wendland. Am 12.11. kam der Zug mit mehrstündiger Verspätung, allerdings im Rahmen der polizeilichen Zeitplanung, gegen 16.00 Uhr in der Umladestation an. Am 13.11. nach Mitternacht war das Umladen auf die Straßentransporte abgeschlossen. Kurz vor 04.30 Uhr begann der Straßentransport. Um genau 06.08 Uhr durchfuhr der letzte LKW mit den hoch radioaktiven Behältern die stählernen Tore der Einfahrt zum so genannten Zwischenlager. Wieder war ein Gorleben-Einsatz für 9372 Einsatzkräfte der Polizei des Landes und ca. 7100 der Bundespolizeien zu Ende.

      Bereitschaftszeiten
Zwei Themen hatten für die Einsatzkräfte vorrangige Bedeutung. Bei jedem Treffen mit Einsatzkräften wurden die Mitglieder des Betreuungsteams angesprochen. Trotz des profihaften Umgangs mit Störern, Straftätern, dem Wetter und sonstigen Unbilden, wird die vom Innenminister 2005 verordnete Kürzung der Einsatzvergütung nicht akzeptiert. Bis 2004 wurde die gesamte Einsatzzeit 1:1 vergütet. Dies war bis zu diesem Zeitpunkt auch von allen Verantwortlichen unbestritten. 2005 wurden dann die Bereitschaftszeiten nicht mehr 1:1, sondern nur noch zu ¼ vergütet bzw. als Freizeitausgleich berechnet. Zur Begründung wurde die angeblich verbesserte Unterbringung der Einsatzkräfte herangezogen.

Unmittelbar nach dem Einsatz 2005 kündigte die GdP die Einreichung von Musterklagen gegen diese Regelung an. In einer Vereinbarung mit dem Innenministerium konnte noch kurz vor dem CASTOR-Einsatz 2006 erreicht werden, dass der Ausgang des Verfahrens nicht nur auf das Jahr 2005, sondern auch auf 2006 und alle Einsatzkräfte auswirken wird. Die GdP geht fest von einem positiven Urteil im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen aus. Für den diesjährigen Einsatz will das Innenministerium die Bereitschaftszeiten zu 1/3 durch Freizeit ausgleichen. Eine neue Musterklage muss deswegen nicht geführt werden. Widersprüche gegen Kürzungen sind wegen der Vereinbarung mit dem Innenministerium ebenfalls nicht nötig.

      Unterbringung
Das zweite Hauptthema ist nach wie vor die Unterbringung der Einsatzkräfte. An Ruhe und Erholung ist während der Bereitschaftszeiten in den kleinen Containern nicht zu denken. Warum teilweise immer noch vier Einsatzkräfte in den engen Containern untergebracht werden müssen, wird aufzuarbeiten sein. Die rechnerisch vorhandene Unterbringung mit max. drei Personen in einem Container ist jedenfalls nicht in jeder Unterkunft umgesetzt worden. Sollten sich vielleicht einige dadurch Einzel- oder Zweibettzimmer „organisiert“ haben?

Bisher wurden die Personalräte bei der Anrechnung von Bereitschaftsdiensten im Rahmen des CASTOR-Transportes nicht beteiligt. Die Fachkammer für Personalvertretungssachen des Verwaltungsgerichtes Lüneburg hat diese Praxis noch kurz vor dem diesjährigen CASTOR-Einsatz für rechtswidrig erklärt und der Polizeidirektion aufgegeben, bei der Anordnung von Bereitschaftsdienst im Rahmen des Gorleben-Einsatzes das Mitbestimmungsverfahren nach § 66, Abs. 1 Nr. 1a NPersVG durchzuführen. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.


rf

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