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Landesjournal Niedersachsen Dezember 2015 - Leitartikel - Personalratswahlen 2016

Bereits seit Jahren fordern die GdP und andere Gewerkschaften, das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) zu reformieren und zu modernisieren. Neben einer Erweiterung der Mitbestimmungsrechte ist auch eine Erhöhung der Freistellungsmöglichkeiten erforderlich, um Teilhabe und Mitgestaltung effektiv zu gewährleisten. Orientierungspunkte liefern dabei das Betriebsverfassungsgesetz und das neugestaltete Personalvertretungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, die wesentlich arbeitnehmerfreundlicher gestaltet sind als das niedersächsische Gesetz.


Dietmar Schilff, GdP-Landesvorsitzender. Foto: GdP

Im Jahr 2012 hat die SPD-Fraktion aus der Opposition heraus einen Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht, in dem sie die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte, Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie eine Stärkung der Personalvertretungen in den Dienststellen und der Jugendvertretung gefordert hat. Zur Begründung war darin festgestellt, dass es der Anspruch an ein modernes und zeitgemäßes Personalvertretungsgesetz ist, eine möglichst weitgehende Mitbestimmung zu erreichen, dass Demokratie Geld kostet – und Mitbestimmung ebenfalls, beides aber unverzichtbare Kernelemente unserer Gesellschaft seien, die nicht wegzudenken sind. Sie seien jeden Euro wert, den sie kosten.

Bereits vor der Landtagswahl im Januar 2013 hat die SPD dieses Ansinnen auch für den Fall eines Regierungswechsels bekräftigt. In einer Gesprächsrunde mit Vertretern der SPD-Fraktion, Personalräten und Vertretern von ver.di, GEW und GdP hat der heutige Innenminister zugesagt, dass ein Schwerpunkt nach der Wahl die zeitnahe Umsetzung und Erarbeitung des Entwurfs eines zeitgemäßen NPersVG gemeinsam mit den Gewerkschaften sei. Zu einem Regierungswechsel ist es gekommen, ein neues Personalvertretungsgesetz hat es bislang noch nicht über das Entwurfsstadium geschafft.

Die Grundlage zahlreicher Gespräche mit der Arbeitsebene des Innenministeriums war ein Forderungspapier der Gewerkschaften des DGB, in dem die Punkte beschrieben waren, die aus unserer Sicht notwendig verändert werden müssen, um die Mitbestimmung zu intensivieren und die Beteiligung effektiver zu gestalten. Dazu zählte neben einer Erweiterung der Mitbestimmungstatbestände auch die Erhöhung der Freistellungsmöglichkeiten, da wir seit Jahren eine enorme Zunahme der Arbeitsbelastung der Personalräte beobachten. Der aus diesen Vorschlägen gemeinsam entwickelte Gesetzentwurf stieß allerdings auf einen massiven Widerstand der Kommunen, so dass zahlreiche Forderungen in dem Entwurf, der in diesem Jahr in den Landtag gereicht wurde, nicht mehr enthalten waren.

Den Diskussionsprozess im Landtag haben wir durch viele Gespräche der Gewerkschaften mit Landtagsabgeordneten begleitet, in denen unter anderem die Frage der Freistellungsstaffelungen intensiv diskutiert wurde. So haben wir als GdP beispielsweise anhand der ZPD dargestellt, wie sich Organisationsveränderungen auch auf die Personalratsstruktur und –arbeit auswirken. Außerdem hat der DGB eine gemeinsame Stellungnahme seiner Mitgliedsgewerkschaften zu den Vorschlägen an den Landtag übersandt. Darin wurden noch einmal die Punkte benannt, die verändert werden müssen, um eine Verbesserung der gesetzlichen Grundlage der Personalratsarbeit zu erreichen.

Bei der Anhörung im Innenausschuss am 22. Oktober und 3. November 2015 haben die Vertreter der kommunalen Arbeitgeber massive Kritik an den geplanten Veränderungen im NPersVG geäußert, während wir als Arbeitsnehmervertreter gerügt haben, dass die Regelungen nicht weit genug gehen und insbesondere die Freistellungsstaffelung nicht verändert wird.
Mittlerweile gibt es Signale aus den Regierungsfraktionen, dass der Entwurf um verschiedene – von den Gewerkschaften von Anfang an geforderte – Punkte ergänzt werden wird. So soll es auch Zugeständnisse bei der Freistellungsstaffelung geben. Geplant ist, das Gesetz im Dezemberplenum des Landtages zu verabschieden.

Die dargestellte Entwicklung zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass es einfacher ist, aus der Opposition heraus Forderungen zu stellen, als diese in der Regierungsverantwortung tatsächlich zu realisieren. Diesem Vorwurf wird sich auch die derzeitige Landesregierung beim Thema Personalvertretungsgesetz nicht entziehen können. Klar ist aber auch, dass nur konstante Gewerkschaftsarbeit für positive Veränderungen sorgt.
Mit Blick auf die Personalratswahl 2016 ist es noch einmal wichtig, darauf hinzuweisen, dass auch eine starke Wahlbeteiligung die Notwendigkeit der gesetzlichen Ausweitung der Mitbestimmung unterstreicht. Deshalb bitte ich jede und jeden Einzelnen von Euch schon jetzt, am 12./13. April 2016 von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen und die Personalräte mit einem starken Votum der Beschäftigten auszustatten. Denn unser Ziel ist:
Gemeinsam stark für deine Zukunft!

Dietmar Schilff


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