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Landesjournal Niedersachsen Juli 2021 - Leitartikel - Vorverurteilung der Polizei – GdP fordert Besonnenheit

GdP Deutsche Polizei, Titelseite, Ausgabe Nr. 7 - Juli 2021
GdP Deutsche Polizei, Titelseite, Ausgabe Nr. 7 - Juli 2021

29. Juni 2021. Landesjournal Niedersachsen Juli 2021 - Leitartikel: Bestandteil der Polizeiarbeit ist auch das Androhen und Ausüben von Zwangsmaßnahmen, von körperlicher Gewalt, dem Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt und auch der Gebrauch der Schusswaffe. Dafür gibt es rechtliche Vorgaben, es wird intensive Aus- und Fortbildung von Einsatz-, Schieß- und Nichtschießtrainings durchgeführt.

Dietmar Schilff, Vorsitzender der GdP Niedersachsen (Foto: GdP)
Dietmar Schilff, Vorsitzender der GdP Niedersachsen (Foto: GdP)
Bedauerlicherweise kommt es aufgrund notwendiger polizeilich ausgeführter körperlicher Gewalt oder durch Krankheiten des „polizeilichen Gegenübers“ oder aufgrund eines polizeilichen Schusswaffengebrauchs in wenigen Einzelfällen auch zu Todesfällen. Die Todesfälle sind in der Bundesrepublik seit Jahren auf geringem Niveau. Jeder Todesfall ist natürlich ein Drama, insbesondere für die Hinterbliebenen, aber auch für diejenigen, die von der Schusswaffe Gebrauch machen mussten oder anderweitig polizeilich involviert waren.

Jede körperliche Auseinandersetzung, jeder Todesfall nach Polizeieinsätzen und jeder Schusswaffengebrauch werden detailliert analysiert, es wird kriminalistisch und staatsanwaltlich ermittelt. Dass diese Ermittlungen oftmals nicht abgewartet werden und stattdessen umgehend mit massiven Vorwürfen und Hasstiraden gegen die Polizeieinsatzkräfte vorgegangen wird, wird den Menschen, die daran beteiligt sind, nicht gerecht.

Ein Beispiel

Am 6. März 2021 wurde in Delmenhorst eine Drogenkontrolle durchgeführt. Einer der zu Kontrollierenden entzog sich durch Flucht der Überprüfung, es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in dessen Folge der junge Mann in Gewahrsam genommen wurde. Er brach zusammen, wurde ärztlich versorgt und in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort verstarb er am nächsten Tag. Für die Familie ein traumatisierender Vorfall.

In der medialen Berichterstattung kamen Menschen zu Wort, die den genauen Ablauf und die Untersuchungen nicht kennen konnten. Polizei und Rettungskräfte wurden verurteilt, es wurde demonstriert, es gab massive Hasstiraden gegen die Polizei sowie die Rettungskräfte und es wurde unrichtigerweise dargestellt, dass der junge Mann in „Polizeihaft“ verstorben sei. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg führte Ermittlungen durch, die am 17. Mai gegen die Polizei und Anfang Juni auch gegen die Rettungskräfte eingestellt wurden.

Die Rechtsanwältin der Familie des Verstorbenen kritisierte diese Einstellung und forderte die Generalanwaltschaft auf, weitere Untersuchungen durchführen zu lassen. Damit versucht sie als Interessenwalterin der Familie, die sie beauftragt hat, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.

Was die GdP allerdings umgehend massiv kritisierte, ist, dass der Flüchtlingsrat Niedersachsen am 23. April in den Medien unhaltbare Vorwürfe gegen die Polizei erhob, die den Eindruck erweckten, es wäre unangemessen Gewalt angewendet worden, weil der junge Mann eine Migrationsgeschichte hatte und er sei im Polizeigewahrsam zu Tode gekommen. Ebenfalls wurde das notwendige polizeiliche Einschreiten an Brenn- und Kriminalitätsschwerpunkten in Delmenhorst kritisiert und in den Raum gestellt, dass (Zitat): „Tag für Tag Menschen mit Migrationshintergrund von der Polizei überprüft und eingeschüchtert werden und dass die Polizei mit einem blonden Mann mit einem deutschen Namen anders umgehen würde als mit einem Flüchtling“.

Ich habe daraufhin für die GdP Niedersachsen diese unglaublichen Behauptungen in einem Brief an den Flüchtlingsrat sowie mit einer Pressemitteilung in aller Deutlichkeit zurückgewiesen und festgestellt, dass diese Aussagen in inakzeptabler Weise eine pauschale, strukturelle und systematische Ungleichbehandlung von Menschen mit Fluchthintergrund durch die Polizei nahelegen. Ich habe den Flüchtlingsrat aufgefordert, seine diffamierenden Aussagen zurückzunehmen und sich zu entschuldigen. Dieser Brief wurde auch an die Beauftragte des Landes Niedersachsen für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, sowie an Innenminister Boris Pistorius übersandt, der die GdP-Position absolut unterstützte und anschließend ebenfalls ein Schreiben an den Flüchtlingsrat sandte.

In einem Antwortschreiben des Flüchtlingsrates an mich als GdP-Vorsitzenden wird die Position des Flüchtlingsrates verteidigt und es wird kein Grund für eine Entschuldigung gesehen. Eine Organisation, die auch mit staatlichen Finanzmitteln unterstützt wird, disqualifiziert sich leider in dieser Sache mit solch einer Sichtweise.

Die GdP fordert zu mehr Besonnenheit und Zurückhaltung bei Diskussionen über polizeiliches Einschreiten auf. Die massive Kritik vor der Aufarbeitung der Abläufe trägt auch dazu bei, dass sich politische Gewalttäter/-innen darin bestärkt sehen, Übergriffe gegen die Polizei durchzuführen. Erst am 05.06.21 wurden erneut mehrere Polizeifahrzeuge in Bremen angezündet. Ein Bekennerschreiben bezog sich ausdrücklich auf den Vorfall in Delmenhorst. Erst sind es Sachen, dann sind es Menschen…

Dietmar Schilff

GdP-Landesvorsitzender

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