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Landesjournal Niedersachsen Juni 2015 - Leitartikel - Das bisschen Haushalt …

„Das bisschen Haushalt ist doch kein Problem, das bisschen Haushalt macht sich von allein“ heißt es in einem alten Schlager von Johanna von Koczian. Vielleicht erinnern sich einige an dieses Lied. Ähnlich stellt es sich– ebenso ironisch betrachtet – wieder einmal bei der Aufstellung des Haushalts 2016 des Landes Niedersachsen dar. Denn in Wahrheit machen die Gespräche und Vorplanungen vor Beginn der alljährlichen Beratungen zu diesem Gesamtpaket der niedersächsischen Ausgaben natürlich jede Menge Arbeit und leider immer wieder ebenso viele Schwierigkeiten.

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Dietmar Schilff GdP-Landesvorsitzender Niedersachsen. Foto: GdP
Dietmar Schilff GdP-Landesvorsitzender Niedersachsen. Foto: GdP
 
Es beginnt schon damit, dass es bei Fachpolitikerinnen und -politikern zwar Kenntnisse über die einzelnen Ressorts gibt, oft allerdings (durchaus verständlich) keine tieferen Einblicke in die finanziellen Möglichkeiten existieren, die für eine Umsetzung notwendig wären. 2014 gestand mit beispielsweise ein sehr fähiger Politiker, dass er keine abschließenden Hintergrundinformationen zum kurz zuvor beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz habe.

Diese Grauzone versuchen wir aufzuhellen, weil finanzielle Restriktionen ja bekanntlich stets den Rahmen für die konkreten Maßnahmen der Einzelressorts bilden. Immer wieder heißt es dazu aus dem Finanzministerium, dass Forderungen und Gestaltungsvorschläge nur umsetzbar seien, wenn gleichzeitig Finanzierungsvorschläge unterbreitet würden, und fragt uns, woher denn das Geld kommen solle. Es ist aber nun wirklich nicht die Kernaufgabe von Gewerkschaften zu errechnen, wie fach- und sachgerechte Forderungen finanziert werden. Wir zeigen die notwendigen Bedarfe auf und verweisen seit einigen Jahren stetig auf die enorm sprudelnden Steuerquellen, die lediglich richtig genutzt werden müssen. Hinzu kommt natürlich, dass sich die Politik für Steuergerechtigkeit stark machen muss. Letztlich sind dann die politisch Verantwortlichen in der Pflicht, die Faktoren Finanzbedarf versus sparsame Haushaltsführung sinnvoll zu kombinieren und in der Folge umzusetzen.

Folgende Punkte stehen für die Haushaltsdiskussionen 2016 seitens der GdP derzeit schwerpunktmäßig im Fokus:

    • Neben Perspektiven auch für Tarifbeschäftigte sowie Verwaltungsbeamtinnen und -beamte,
    • den bestehenden Forderungen nach Wiedereinführung der Freien Heilfürsorge und des Weihnachtsgeldes sowie
    • fortlaufender, zwingend notwendiger Erhöhung insbesondere von A10- und A11-Planstellen, ist endlich
    • eine Erhöhung beim Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) erforderlich und wäre ein eindeutiges Zeichen der Anerkennung von Belastungen der tagtäglichen, immer schwieriger werdenden Polizeiarbeit.
    • Oberste Priorität hat aber weiterhin, umgehend die Wartezeiten nach A 10 zu verkürzen: 13 bis 15 Jahre zum/zur Oberkommissar/-in sind nicht sozial – und es gilt auch der berechtigte Ansatz,
    • dass niemand mit A 9 in den Ruhestand gehen darf.
    • Bestand hat selbstverständlich auch unsere Forderung nach zeit- und wirkungsgleicher Übernahme des ausgehandelten Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich.
    • Zudem erfordern die dramatischen Auswirkungen einer stark belasteten Polizeiorganisation und die derzeit schon festzustellenden Probleme einer adäquaten Personalrekrutierung aufgrund des sogenannten demografischen Wandels, umgehendes Handeln.

Die GdP warnt hier schon seit Jahren und hat Vorratseinstellungen eingefordert. War die im Jahr 2011 von der GdP mit ihrem Attraktivitätsprogramm erhobene Forderung, jedes Jahr 700 Anwärterinnen und Anwärter einzustellen, noch richtig, muss hier inzwischen „draufgesattelt“ werden. Die GdP erachtet es nunmehr als unumgänglich, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2016, mindestens 1000 Neueinstellungen vorzunehmen, um die innere Sicherheit in einem Flächenland wie Niedersachsen auch zukünftig garantieren zu können und der Überalterung in der Polizeiorganisation langfristig entgegenzuwirken. Bis 2022 gehen rund 7000 Kolleginnen und Kollegen in Pension. Hinzu kommen leider etliche Sterbefälle aus dem aktiven Dienst und vorzeitige Pensionierungen sowie eine hohe Anzahl von Anwärtern/-innen, die das Studium nicht beenden, vorher abbrechen oder anderswo hingehen. Dieser Sachverhalt bedeutet schon länger einen dauernden personellen Aderlass, weil dies durch die Einstellungen nicht gänzlich aufgefangen wird.

Direkt nach der Verabschiedung des Haushaltes für 2015 im Dezember 2014 wurden von unserer Seite Gespräche mit dem Ministerpräsidenten, dem Finanzminister, dem Innenminister, den Landtagsfraktionen sowie dem Landespolizeipräsidium zum Haushalt 2016 begonnen, um die Interessen aller Polizeibeschäftigten nachhaltig zu verfolgen.

Dabei geht es uns immer um die adäquate Aufgabenwahrnehmung sowie selbstverständlich um die Belange aller Beschäftigten, egal ob Kriminal- oder Schutzpolizei, ob Verwaltungs- oder Tarifbereich. Unsere jahrzehntelange Arbeit untermauert dies hinlänglich. Anderslautende Äußerungen werden auch dadurch nicht richtiger, weil man sie immer wiederholt. Diejenigen, die dies tun, sollten sich lieber um Belange der Gesamtorganisation kümmern. Zum Schluss möchte ich noch einmal das alte Lied vom Beginn dieses Leitartikels aufgreifen. Von problemfreier Arbeit im und mit dem Haushalt kann keine Rede sein: Beide Bereiche, ob daheim oder in der Landespolitik, erfordern einen dauerhaft wiederkehrenden Aufwand, um am Ende ein ordentliches Ergebnis zu erzielen.

Dietmar Schilff, GdP-Landesvorsitzender

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