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Landesjournal Niedersachsen Mai 2010 - DIENSTPOSTENBEWERTUNGEN: Wir kämpfen um die Zukunftsperspektiven und sind nicht die Verweigerer

GdP-Landesvorsitzender Bernhard Witthaut nimmt zum Sachstand der Diskussion um den A11/A12-Planstellenerlass Stellung.

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Bernhard Witthaut, Landesvorsitzender
Foto: Archiv
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in den letzten Wochen haben sich viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit der Thematik A11/12-Bewertung von Dienstposten auseinandergesetzt. Wir als Gewerkschaft der Polizei kämpfen und streiten dafür, dass alle PolizeibeamtInnen im Rahmen ihres beruflichen Werdeganges zumindest A11 versorgungsrechtlich erreichen können. Dazu haben wir konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt, über die wir in Deutsche Polizei und in unseren Infos berichtet haben. Wir sind immer noch davon überzeugt, dass die Bewertung der polizeilichen Arbeit bei dem derzeitigen Bewertungsgefüge nicht in Ordnung ist und einer dringenden Verbesserung bedarf.

 
 
 
Bei den Polizeipräsidenten ist der erste – und leider bisher einzige – Schritt in die richtige Richtung erfolgt, allerdings zu einem völlig falschen Zeitpunkt, so dass dies von den Kolleginnen und Kollegen als falsches Signal bewertet wird. Für den Bereich des gehobenen Dienstes soll die Schere zwischen der Bewertung der Dienstposten und den fehlenden Planstellen im Laufe der Legislaturperiode geschlossen werden, so lautet die Botschaft des Herrn Innenministers; der Herr Ministerpräsident formuliert vorsichtiger – er sagt: möglichst geschlossen werden.

Bis jetzt sehen wir aber noch keine konkret eingeleiteten Vorbereitungen, denn im Haushalt 2010 sind keine Stellenhebungen zu erkennen. Die möglichen Beförderungen (s. S. 2) ergeben sich aus der Zahl der Pensionierungen im Laufe des Jahres.

Doch im Bereich A9 bis A11 passiert konkret etwas. Unter der Vorgabe „die Zahl der vorhandenen Planstellen (2.358) nicht zu überschreiten“, hat die eingerichtete Arbeitsgruppe nunmehr den Zwischenbericht vorgelegt. Wegen unserer Aktivitäten hat es gegenüber der GdP zum Teil heftigste Reaktionen aus dem MI gegeben.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere Vorstellungen von einem gerechten und auf der Höhe der Zeit bewerteten Dienstpostenkonzept für die Polizei sind mit einer solchen Beschränkung der A11 bewerteten Dienstposten nicht unter einen Hut zu bringen. Dies auch nicht im Vergleich zu den übrigen Verwaltungen.

Ich will nicht alles wiederholen, aber eine vernünftige, sachlich fundierte Bewertung darf sich nicht daran orientieren, dass 14.047 quasi in Zement gegossene Planstellen den Besoldungsgruppen A9 und A10 zuzuordnen sind. Wir orientieren uns an der Stellenplanobergrenzenregelung, die es erlaubt, 30% der Planstellen der Besoldungsgruppe A11 BBesO zuzuordnen. Das ist unser Ziel. Wir sind bereit, Schritte bis zum Jahre 2015 zu vereinbaren, die haushaltsrechtlich abgesichert werden müssen. Bisher haben uns die Fraktionen von CDU und FDP, der Innenminister, der Finanzminister und auch der Ministerpräsident gesagt: „Nicht finanzierbar, da zu teuer.“

      Wir sind nicht bereit den Rahmen von 2.358 Planstellen zu akzeptieren.
Bis zu 3.200 Bewertungsmöglichkeiten – so sickert es derzeit durch - könnten wohl als Ergebnis der Diskussionen erreicht werden. Ich halte das für eine ganz fatale Entwicklung, denn die bitteren Erfahrungen aus dem Bereich A12/13 (Schere Dienstpostenbewertung/Planstelle) haben wir lange genug ertragen müssen. Warum sollten wir als GdP einen Fehler mit diesen dramatischen Auswirkungen mitmachen? Deshalb an alle Verantwortlichen in dieser Diskussion: Lasst uns über ein Bewertungskonzept für A11 nachdenken, das sich an der Stellenplanobergrenzenregelung für die Polizei orientiert. Der Gesetzgeber hat ja die besondere Stellenplanobergrenzenregelung gewollt. So lasst uns doch den Rahmen ausschöpfen. Dafür streiten und kämpfen wir. Dafür lassen wir uns auch gelegentlich unterhalb der Gürtellinie beschimpfen, das halten wir als GdP locker aus.

Wir verweigern uns der Diskussion der Bewertung der Polizei nicht, wir weigern uns aber, sehenden Auges Zukunftsperspektiven für 14.047 Kolleginnen und Kollegen auf A9/10 festzuschreiben und auf den Stand von 2.358 Planstellen A11 zu begrenzen.

Euer

Bernhard Witthaut


Wir lassen in der Sache nicht locker

Der Geschäftsführende Landesvorstand hat beschlossen, bei der Frage um die Dienstpostenbewertung nicht locker zu lassen und weiter zu versuchen, die Auffassungen der Kolleginnen und Kollegen in das LPPBK zu transportieren. Daher werden wir im Mai eine landesweite Postkartenaktion starten und bitten bereits jetzt darum, sich in den Kreisgruppen aktiv zu beteiligen.


Stellenplanübersicht Stand 01/2010

      S
      K
      S+K
      Obergrenzenregelung Möglichkeiten
      Allg.besondere /

      Polizei

      Allgemeinbesondere / Polizei
      A9
      7825
      921
      8746
      A10
      4323
      1182
      5505
      A11
      1709
      649
      2358
      30%
      30%
      5345
      5345
      A12
      492
      336
      828
      16%
      20%
      2850
      3563
      A13
      235
      145
      380
      6%
      10%
      1069
      1781
Gesamt: 17.817



BEFÖRDERUNGEN 2010: 456 Beförderungsmöglichkeiten


Im Jahre 2010 können landesweit 456 Polizeibeamtinnen und –beamte befördert werden. Diese Beförderungen werden jedoch ausschließlich durch Eintritt in den Ruhestand ermöglicht. Der Landeshaushalt sieht dagegen für den gesamten Bereich der Polizei keine einzige Stellenhebung vor.

Nach uns vorliegenden Informationen verteilen sich die Beförderungsmöglichkeiten (1) wie folgt:

A 9 gDnach A 10= 241
A 10nach A 11= 124
A 11nach A 12= 63
A 12nach A 13= 28
insgesamt= 456

Bernhard Witthaut: „Wir freuen uns für alle Kolleginnen und Kollegen, die 2010 befördert werden können. Es darf aber nicht vergessen werden, dass die Regierungsfraktionen des Niedersächsischen Landtages für 2010 nur die Stellen der PolizeipräsidentenInnen angehoben haben. Für die über 22.600 restlichen Polizeibeschäftigten in Niedersachsen – also rund 98 Prozent - wurde nicht eine einzige Stellenhebung in den Haushalt 2010 eingebracht. Dies war und ist ein falsches Signal für unsere Kolleginnen und Kollegen und ein Armutszeugnis für die dafür Verantwortlichen.“

Die Verteilung der Beförderungsmöglichkeiten auf die Polizeidirektionen, das LKA und die Polizeiakademie können über die Personalräte erfragt werden.


GSV

(1) Die stattgegebenen Anträge auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit können die Beförderungsmöglichkeiten geringfügig verringern.




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