Landesjournal Niedersachsen Oktober 2007 - BESOLDUNG: Ein Herz für die Polizei oder nur Lippenbekenntnisse?
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| ![]() | Gern haben wir die lobenden Worte der Politiker aller Parteien gehört und angenommen. Dennoch stellten sich auch und gerade in solchen Situationen unsere Kolleginnen und Kollegen die Frage, warum ihre Arbeit seit vielen Jahren keine finanzielle Anerkennung mehr findet. Nach In-Kraft-Treten der Föderalismusreform haben die Länder weitreichende Kompetenzen erhalten, um die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in eigener Zuständigkeit selbst zu gestalten. Das Land Niedersachsen, in Person unseres Ministerpräsidenten, war ein starker Verfechter der Föderalismusreform. Daraus ergeben sich aber auch Konsequenzen, die unserer Überzeugung nach umgesetzt und erfüllt werden müssen. | |
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- Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
In einer Übergangsregelung wurde festgelegt, dass bei Beamtinnen und Beamten, die sich am 31.12.1999 in einer Besoldungsgruppe bis A9 befanden, die Berücksichtigung der Ruhegehaltfähigkeit ab einem Pensionierungsdatum nach dem 31.12.2010 entfällt. Diejenigen, die am 31.12.1999 in einer Besoldungsgruppe ab A10 aufwärts waren, erhalten nach dem Pensionierungsdatum 31.12.2007 die Polizeizulage nicht mehr ruhegehaltsfähig.
- Andere Länder andere Sitten
Mit Schreiben vom 17. August 2007 hat uns Ministerpräsident Christian Wulff u. a. mitgeteilt:
Auszug: “Hinzu kommt, dass die Senkung des Anteils der Versorgungskosten an den Staatsausgaben vordringlich ist. Trotz der sich gegenwärtig erfreulicherweise positiv entwickelnden Einnahmesituation soll nämlich der bisherige Konsolidierungskurs der Landesregierung fortgesetzt werden. Denn wir sehen uns allen Menschen in diesem Land verpflichtet. So ist es leider nicht möglich, alle Wünsche zu erfüllen. Nach wie vor muss die kontinuierliche Fortführung der strikten Haushaltsdisziplin oberste Priorität genießen, um finanzielle Handlungsfreiheit zurückzugewinnen, damit in absehbarer Zeit und insbesondere auch für nachfolgende Generationen Gestaltungsspielräume wieder eröffnet werden können. Aus allen Erwägungen sehe ich leider keine Möglichkeit, die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, und sei es für einen begrenzten Zeitraum oder einen begrenzten Adressatenkreis, wieder einzuführen. Die unterschiedliche Fristsetzung und damit Bevorzugung der unteren Besoldungsgruppen wurde im Übrigen seinerzeit aus sozialen Gründen bewusst vorgenommen. Es gibt also durchaus einen sachlichen Grund für die von Ihnen kritisierte differenzierte Behandlung…“ |
Wir stellen interessierten Lesern auf Anforderung gern das gesamte Ablehnungsschreiben zur Verfügung.
Wenn schon die Berücksichtigung der Ruhegehaltfähigkeit nicht die Akzeptanz oder „Gnade“ unseres Ministerpräsidenten findet, sollte dies auf einem anderen Feld aber möglicherweise anders sein.
- DUZ und Erschwerniszulagen
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- Gute Arbeit - gerechter Lohn
Die Niedersächsische Landesregierung, Ministerpräsident Christian Wulff, ist aufgefordert, diese Ungerechtigkeit endlich zu beseitigen.
Bernhard Witthaut
Landesvorsitzender
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