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Landesjournal Niedersachsen Oktober 2013 - GdP trifft Vereinbarung mit LPP: Alle Castor-Stunden 2005 – 2011 werden ausgeglichen! Zukünftig 1:1 in geschlossenen Einsätzen!

Am Freitag, 13.09.2013, haben der Landespolizeipräsident Uwe Binias und der Landesvorsitzende der GdP Dietmar Schilff als Prozessbeauftragter eine Vereinbarung geschlossen, dass Bereitschaftsstunden, die anlässlich der Castor-Einsätze 2005 – 2011 angefallen sind, für alle Beschäftigten 1:1 ausgeglichen werden. Die DPolG war eingebunden und hat den Vergleich auch unterschrieben, weil sie in der Musterklagevereinbarung mit genannt wurde. In dieser im Jahr 2007 geschlossenen Vereinbarung hatte sich das MI verpflichtet, das obergerichtliche Ergebnis einer von der GdP initiierten und geführten Musterklage auf alle eingesetzten niedersächsischen Kräfte zu übertragen. Gegenstand der Klage war die Forderung, alle während der Castor-Einsätze geleisteten Bereitschaftsdienststunden zu 100% in Freizeit auszugleichen.

Im Jahr 2005 wurde die bisherige sozialadäquate Verfahrensweise, alle Bereitschaftszeiten in geschlossenen Einsätzen 1:1 anzurechnen, durch den damaligen Innenminister verändert und die Bereitschaftszeiten nur noch zu 25 % anerkannt. Über den Rechtsschutz der GdP erhob unser Mitglied Jens Bennewitz aus der Bepo Hannover Klage, die durch die Rechtsabteilung der GdP Niedersachsen geführt wurde und auf die sich die Musterklagevereinbarung bezog.

Das OVG Lüneburg hatte nach mündlicher Anhörung am 25.01.2011 entschieden, dass die Bereitschaftsstunden während des Castor-Einsatzes 1:1 abgerechnet werden müssen. Das Verfahren fand bei nahezu allen Medien bundesweit Beachtung. Entgegen der Musterklagevereinbarung, nach der eine obergerichtliche Entscheidung anzuerkennen war, legte der ehemalige Innenminister Revision ein, um vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine anderslautende Entscheidung herbeizuführen.

Mit dem jetzigen Innenminister Pistorius wurde nunmehr eine Lösung erarbeitet, die die bisherige Ungerechtigkeit aufhebt und sogar über den Inhalt der Musterklagevereinbarung hinausgeht. Diese beinhaltet:

  • 1:1-Anerkennung aller bisherigen nicht ausgeglichenen Bereitschaftsdienststunden in den Castor-Einsätzen der Jahre 2005 – 2011 für alle eingesetzten Kräfte einschließlich der Verwaltungsbeamten/-innen und Tarifbeschäftigten,
  • Abgeltung ausschließlich in Freizeit,
  • keine zeitliche Begrenzung des Abbaus der angefallenen Stunden,
  • keine restriktive Anrechnung der Bereitschaftszeiten aller geschlossenen Einsätze in der Zukunft,
  • das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird für erledigt erklärt.

Einen besonderen Dank sagt die GdP Jens Bennewitz, der ausdrücklich mit dem Vergleich einverstanden ist. Aber auch der GdP-Bezirksgruppe ZPD für die Unterstützung, unserer GdP-Juristin Jana Herzog sowie den Mitarbeitern im LPP für die konstruktiven Verhandlungen.

Ein hervorragendes Ergebnis gewerkschaftlicher Arbeit und neben den durch die Landesregierung beschlossenen 1.500 zusätzlichen Beförderungen für A 9 bis A 11 im nächsten Jahr ein weiteres Zeichen notwendiger Wertschätzung der Arbeit der Polizei.

Es lohnt sich Mitglied in der GdP zu sein!

Präsent, wo´s brennt - Gewerkschaft der Polizei


Red.


Kommentar

Nach nunmehr über 7 Jahren unsozialer Abrechnung aufgrund der Entscheidung des ehemaligen Innenministers, gibt es einen sehr guten Vergleich für alle Kolleginnen und Kollegen.

Es ist gut, dass die Entscheidung nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingeholt wurde, da ja bekannt ist, dass es vor Gericht wie auf hoher See ist, man weiß nie wie es ausgeht.

Eine konsensuale Lösung ist einer Gerichtsentscheidung insofern immer vorzuziehen. Erst wenn keine Einigung in einem Streit erzielt werden kann, muss ein Gericht entscheiden.

Es gibt einige wenige, die zwar nichts zum Verfahren beigetragen haben bzw. sich während der 7-jährigen Verfahrensdauer kaum dafür interessierten, sich nach dem Vergleich aber öffentlich äußerten und eine Grundsatzentscheidung des BVerwG für alle Polizeien der Länder und des Bundes einforderten. Das ist nicht nur ziemlich blauäugig sondern auch äußerst fahrlässig. Die GdP Niedersachsen engagiert sich zudem in erster Linie für die niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen, so auch in diesem Fall, weil ein niedersächsisches GdP-Mitglied mit GdP-Rechtsschutz geklagt hat. Es wäre eine Katastrophe gewesen, wenn das BVerwG gegen das Urteil des OVG Lüneburg entschieden hätte. Jetzt wird der Spruch des OVG Lüneburg für Niedersachsen umgesetzt. Das hätten wir zwar schon früher haben können, aber der damalige Innenminister hat sich verweigert. Die im Vergleich genannten Anspruchsberechtigten bekommen jetzt ihre Stunden. Das ist gut so. Die GdP hat mit dem Kläger Jens Bennewitz erneut in einem Verfahren für Gerechtigkeit gestritten. Auch zukünftig können sich alle Beschäftigten der Polizei in Niedersachsen und insbesondere die GdP- Mitglieder (derzeit ca. 14.500 und nach dem Vergleich sicher weiterhin stark ansteigend) auf den Einsatz der GdP gegen Ungerechtigkeiten und für mehr Wertschätzung verlassen.

Wir als GdP freuen uns mit den Kolleginnen und Kollegen sehr über den durch uns ausgehandelten und erzielten Erfolg.

Ach ja, apropos Erfolg und Freude: Ich freue mich auch über das Ergebnis bei der außerplanmäßigen Personalratswahl im Bereich der PI Goslar. Die wurde aufgrund des Rücktritts von den drei Mitgliedern der DPolG/BdK-Liste notwendig. Die GdP konnte dort am 12.09.2013 einen Platz hinzugewinnen und hat nunmehr 7 von 9 Sitzen. Neuer Vorsitzender ist Jörg (Jockel) Homann und als Vertreter des Tarifbereichs wurde Oliver Giebel gewählt. Hier haben die Wählerinnen und Wähler neben den guten Kandidaten/-innen der GdP-Liste offensichtlich auch erneut unsere Argumente gewählt. Ein herzliches „Glückauf“ nach Goslar und einen Dank an alle, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, immerhin über 80 %.

Dietmar Schilff, GdP-Landesvorsitzender

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