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Landesjournal Niedersachsen September 2006 - HAUSHALT 2007: Die Herren haben genommen – Die Herren haben (nicht alles zurück)gegeben

In einer Kabinettsklausur am 17. und 18. Juli hat die Nds. Landesregierung die Grundsätze des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2007 beraten und beschlossen. Trotz einiger positiver Ansätze will die Landesregierung die Beamtinnen und Beamten finanziell weiter schlechter stellen als Angestellte und Arbeiter.

In einer Landespressekonferenz stellten Ministerpräsident Christian Wulff und Finanzminister Hartmut Möllring die Ergebnisse der Haushaltsklausur vor. Einleitend gingen sie auf die besonderen Belastungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen ein: „Einen großen Beitrag zur Sanierung des Haushalts leisten die nachhaltig gesenkten Personalausgaben des Landes. Vor allem der mit der Verwaltungsreform verbundene Stellenabbau bewirkt eine deutliche Entlastung. Während im Jahr 2003 bei den Personalausgaben nur knapp 17 Millionen Euro eingespart wurden, hat die CDU/FDP Landesregierung das Sparvolumen für 2007 auf gut 250 Millionen Euro gesteigert. Möllring: „Damit haben wir die Einsparungen im Personalbereich 15-fach erhöht – Tendenz steigend“. Auch die Beamtinnen und Beamten des Landes bringen große Opfer für die Haushaltskonsolidierung. Durch die Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes sowie die Kürzungen der Beihilfe werden jedes Jahr 490 Millionen Euro gespart. „Nur so schaffen wir den Ausstieg aus der Schuldenspirale der Vorgängerregelung. Ich weiß: Diese Einschnitte sind für alle Beteiligten hart. Aber ich bin mir sicher: wir haben den richtigen Weg eingeschlagen“, sagte Möllring.“

Damit wird erneut deutlich, dass die so genannte Haushaltskonsolidierung der Landesregierung überwiegend auf Kosten der Beschäftigten geht. Von 350 Millionen Euro Einsparungen im Haushalt 2007 erbringen allein die Angestellten, Arbeiter und Beamten 250 Millionen Euro.

Die Beschlüsse für Beamtinnen und Beamte und VersorgungsempfängerInnen im einzelnen: „Die Landesregierung beschließt, für die Erweiterung der derzeit geltenden Sonderzahlungsregelung an Beamte Haushaltsmittel in Höhe von 128,7 Mio. EUR bereitzustellen. Das entspricht 2 vom Hundert der Gehaltssumme.“

Auf verschiedenen Veranstaltungen und in Gesprächen mit GdP-Vertretern hatte Ministerpräsident Wulff eine Gehaltserhöhung von 2 % angekündigt. Daraus wird nun eine etwas vorgezogene Sonderzahlungsregelung, die nicht in zukünftige Gehaltstabellen einfließt.

Im Einzelnen hat der Beschluss folgende Auswirkungen: Beamtinnen und Beamte erhalten „für 2007 neben ihren Dienst- oder Anwärterbezügen für den Monat Dezember eine einmalige Sonderzahlung (§ 67 BBesG) in Höhe von 860 EUR. In den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 erhöht sich die Sonderzahlung um die bisher bereits gewährten 420 EUR. Anwärterinnen und Anwärter erhalten neben ihren Anwärterbezügen für den Monat Dezember eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 250 EUR.“

Für VersorgungsempfängerInnen bedeutet dies: Sie erhalten „für 2007 neben ihren Versorgungsbezügen für den Monat Dezember eine einmalige Sonderzahlung (§ 50 Abs. 4 BeamtVG) zu gewähren in Höhe von 614 EUR.“

Die bisherige „Kinderkomponente“ in Höhe von 25,56 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind bleibt unverändert.

Wie diese wirklich erbärmliche Komponente mit der von der CDU ständig propagierten neuen Politik für Kinder in Einklang zu bringen ist, sollten die Sparkommissare Wulff und Möllring doch einmal mit ihrer ehemaligen niedersächsischen Kollegin Frau von der Leyen abklären.

Ab 2008 erhalten „Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Erhöhung der monatlichen Dienst-, Anwärter- oder Versorgungsbezüge in Höhe von 3%.“

Dies sind zwar ein Zehntel Prozent mehr als der bisherige Tarifvertrag vorsieht, bedeutet aber finanziell immer noch keinen Ausgleich für Sonderzuwendungen, die ab 2008 nicht mehr von dieser Landesregierung eingeplant sind.

Im Gegensatz zum Ergebnis für den TVöD wird es für die Beamtinnen und Beamten keine Jahressonderzahlung (früher Weihnachts- und Urlaubsgeld) geben. Nach dem Willen der Landesregierung wird es weder Urlaubs- und Weihnachtsgeld, noch eine sich daraus für die nächsten Jahre ergebende Jahressonderzahlung geben. Die Einsparungen bei den Personalkosten/Streichung von Planstellen wird auch in den nächsten Jahren fortgesetzt.

Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben wir die Landesregierung aufgefordert, das Verhandlungsergebnis zum TVöD vom 19. Mai 2006 inhaltlich auch auf Beamtinnen und Beamte und VersorgungsempfängerInnen in Niedersachsen zu übertragen. Wenn Wulff und Co. Ihre Politik von „Teile und Herrsche“ bei den Beschäftigten auch in Zukunft fortsetzen, wird dies auf Kosten der Motivation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Niedersachsen gehen. Was sollen und können wir eigentlich von dieser Landesregierung erwarten, wenn in Zukunft das gesamte Beamtenrecht in ihre Fänge (Zuständigkeit) gerät?


r.f.


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