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Polizeihauptpersonalrat PHPR

Der Polizeihauptpersonalrat (PHPR) ist der direkte Verhandlungspartner des Innenministers. Er bestimmt bei vielen Fragen, die alle Beschäftigten der Polizei in Niedersachsen betreffen, mit. Seine Aufgaben sind im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt.

Starke Personalräte sorgen dafür, dass die Interessen und Schutzrechte der Beschäftigten eingehalten werden. Sie stehen für Fairness, Transparenz, Wertschätzung und Mitbestimmung der Beschäftigten. Personalräte leben bei dieser Arbeit von frühzeitigen Gesprächen, denn so können Sachverhalte noch rechtzeitig verändert oder beeinflusset werden. Dies gelingt durch die starke Rückendeckung der GdP. Die Zusammenarbeit Gewerkschaften und Personalvertretungen ist immer vorhanden und notwendig.

Im Polizeihauptpersonalrat stellt die GdP 8 der 11 Mitglieder. Das ist ein Beweis für das hohe Vertrauen, das die Beschäftigten in die GdP setzen. Die Wahlen zum Personalrat finden alle vier Jahre statt, zuletzt 2020.
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