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GdP lehnt Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ab.

Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unrealistisch

Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) lehnt die im Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und –beamte ab. Diese Forderung ist für die GdP realitätsfremd.

„Es ist für die GdP vollkommen unverständlich, dass im Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Gesetz über die Versammlungsfreiheit von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert wird, dass Polizeibeamtinnen und –beamte nicht nur als solche erkennbar sein müssen, sondern durch Tragen von Namensschildern oder anderweitige Kennzeichnung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen identifizierbar sein müssen“, so der Vorsitzende der GdP Niedersachsen Bernhard Witthaut.

Die Praxis hat gezeigt, dass bei nachträglich auftretenden Rechtsstreitigkeiten Versammlungsteilnehmer durchaus in der Lage waren, einzelne Polizeibeamtinnen und –beamte zu bestimmen. Für die GdP stellt diese Forderung auch eine mögliche Gefahr des Denunziantentums gegen einzelne Polizeibeamtinnen und –beamte dar.

„Der Gesetzentwurf der Grünen berücksichtigt nicht, dass unsere Kolleginnen und Kollegen immer häufiger gewalttätigen Aktionen ausgesetzt sind. Eine Identifizierbarkeit würde besonders die Polizeikräfte belasten, die ständig bei Versammlungen eingesetzt werden.“ Bei möglichen Gesetzesverstößen durch Polizeibeamtinnen oder –beamte und den nachträglich auftretenden Rechtsstreitigkeiten ist die Polizei auch in der Vergangenheit in der Lage gewesen, Maßnahmen durchzuführen, um die Identifizierung durchzuführen.

Die GdP fordert die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag auf, diese Formulierung im Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.
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