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Dienstpostenkonzept A 11/12 - Keine Zweiteilung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes

Hannover,.

den 11.09.2009: Das LPPBK hat eine AG eingerichtet, die ein Rahmen-konzept zur Bewertung der Dienstposten A 11 und A 12 entwickeln soll. Unter der Voraussetzung: Die Anzahl der Planstellen darf den heutigen Stand nicht überschreiten. Dies sind ca. 2400 Planstellen A 11.

Mit der Einführung der zweigeteilten Laufbahn wurden grundsätzlich alle Dienstposten des Polizeivollzuges als bis zur Besoldungsgruppe A 11 bewertbar eingestuft. Dies war und ist eine notwendige Konsequenz in der Umsetzung der Einführung der zweigeteilten Laufbahn. Fast 20 Jahre danach wird es keinem Polizisten vermittelbar sein, dass für 80% aller Kolleginnen und Kollegen die Besoldungsgruppen A 9/10 als Perspektive überbleiben.

Wenn dann noch jemand A 11 werden will, dann muss er sich auf den bewerteten Dienstposten bewerben, ggf. unter Wechsel des Dienst- und Wohnortes.
Zur Attraktivität des Polizeiberufes gehört eine angemessene Vergütung und eine berufliche Perspektive, die einer Ausbildung an einer Akademie gerecht wird.
Die GdP kämpft für:

● eine Steigerung der Attraktivität des Berufes
● A 11 als Anspruch und nicht als Belohnung
● Kein Dienststellenhopping für A 11
● Die durchgeschlüsselte Ausschöpfung der Stellenplanobergrenzen A 12/13

Die GdP fordert die Politik auf, sich ihrer Verantwortung für die innere Sicherheit und die Polizeibeschäftigten nicht nur verbal, sondern real bewusst zu werden

Die GdP fordert die Managementebene der Polizei auf, nicht zuzulassen, dass die Polizei im gehobenen Dienst gespalten wird.

Die GdP fordert DPolG und BDK auf, sich nicht einlullen zu lassen, sondern mit gegen solche Vorhaben zu kämpfen.
Gut, dass es sie gibt, die GdP

 
 
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Argumente-fuerA11@gdp-online.de

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