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Pressemitteilung vom 02.02.2015

GdP sieht Forderung nach genereller Einführung von Distanz-Elektroimpulswaffen kritisch

Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Forderung nach einer generellen Einführung von Distanz-Elektroimpulswaffen im Einsatz- und Streifendienst kritisch. Auslöser der Diskussion um diese Waffen war der Tod eines aggressiven 31-jährigen im Landkreis Ammerland am 1. Februar 2015, der einen Polizisten mit einem Messer verletzt hatte und anschließend von einem Kollegen des Verletzten erschossen worden war. Der Einsatz eines Reizstoffsprühgerätes war zuvor offenbar wirkungslos geblieben.

„Der Tod des Angreifers ist sehr bedauerlich. Der Schusswaffengebrauch durch die Polizei stellt immer das letzte Mittel dar, um sich vor Angreifern zu schützen, war in diesem Fall jedoch offensichtlich unvermeidbar“, sagt der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff. „Die Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist leider in den vergangenen Jahren dramatisch angestiegen, dennoch sind Schusswaffengebräuche durch die Beamtinnen und Beamten rückläufig“, erläutert Schilff. Die Verhinderung jeglichen Schusswaffengebrauchs habe oberste Priorität, das werde auch an der Polizeiakademie Niedersachsen gelehrt.

„Spezialeinsatzkräfte der Polizei verfügen über Distanz-Elektroimpulswaffen. Aber diese geben ebenfalls keine hundertprozentige Sicherheit, teilweise versagt auch hier die Technik. Eine allgemeine Einführung für den Einsatz- und Streifendienst halten wir im Moment für nicht angezeigt“, erläutert der GdP-Landesvorsitzende. Allerdings befürworte die GdP eine ständige Abwägung, in welchen Bereichen diese Waffen möglicherweise darüber hinaus eingesetzt werden sollten. „Die GdP fordert permanent, dass sich Politik und Polizei dauerhaft damit auseinandersetzen, wie Angriffe auf Polizeieinsatzkräfte effektiv verringert werden können“, sagt Schilff abschließend.
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