Pressemitteilunge vom 10.03.2017
GdP: Krankentage bei der Polizei besorgniserregend
Eine weitere Ursache findet sich aber auch in der durch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) belegten Zunahme der Gewalt gegen Polizeibeamte, die nach Verletzungen auch Tage von Dienstunfähigkeit nach sich zieht. Die GdP sieht es als richtigen Schritt und deutliches Signal an, dass mittlerweile das Strafgesetzbuch um einen Paragraphen erweitert wurde. "Der neue Schutzparagraf stellt klar, wer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angreift, muss mit einer Haftstrafe rechnen“, so der GdP-Landesvorsitzende. Dabei soll künftig nicht nur Gewalt bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen oder Verkehrskontrollen bestraft werden, sondern schon Störungen der Arbeit von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten an sich. Mittlerweile würden Einsatzkräfte nicht nur bei Demonstrationen mit gewalttätigem Verlauf, sondern auch in alltäglichen Einsätzen angegriffen, selbst dann, wenn sie allgemeine Diensthandlungen vornehmen, die sich nicht gegen Bürger richten.
Ein wichtiger Schritt, der die deutliche Zustimmung der GdP findet, ist das in den Dienststellen der niedersächsischen Polizei implementierte Gesundheitsmanagement in der Polizei (GIP).