Neues Polizeigesetz ist Vorbild für andere Länder
Mertens erinnerte zudem daran, dass die Eingriffsbefugnisse der Polizei verhältnismäßig sein müssen, damit sie nicht nur in der Bevölkerung mitgetragen werden, sondern auch einer möglichen Überprüfung durch die Gerichte standhalten. „Das ist nach den mehrfachen Korrekturen am ursprünglichen Gesetzentwurf von CDU und FDP der Fall. Deshalb hat das neue Polizeigesetz für NRW gute Chancen, zum Vorbild für die Polizeigesetze der anderen Bundesländer zu werden“, sagte Mertens.
Mit dem neuen Polizeigesetz wird in NRW das Instrument der strategischen Fahndung eingeführt, das der Polizei die Möglichkeit gibt, Personen oder Fahrzeuge beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte zeitlich befristet zu kontrollieren. Eine Videoüberwachung einzelner Plätze und Straßenabschnitte soll in Zukunft möglich sein, wenn dort mit dem Begehen zahlreicher Straftaten zu rechnen ist. Bislang musste es bereits in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Straftaten gekommen sein. Im Rahmen der Terrorabwehr bekommt die Polizei zudem die Möglichkeiten, auf die noch nicht verschlüsselten Handykommunikationsdaten von Tatverdächtigen zugreifen zu können. Terroristische Gefährder sollen außerdem beim Vorlegen konkreter Tatsachen auf richterliche Anordnung hin bis zu zwei Wochen im Polizeigewahrsam festgehalten werden können, um so einen drohenden Anschlag zu verhindern.
Mit dem neuen Polizeigesetz wird in NRW das Instrument der strategischen Fahndung eingeführt, das der Polizei die Möglichkeit gibt, Personen oder Fahrzeuge beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte zeitlich befristet zu kontrollieren. Eine Videoüberwachung einzelner Plätze und Straßenabschnitte soll in Zukunft möglich sein, wenn dort mit dem Begehen zahlreicher Straftaten zu rechnen ist. Bislang musste es bereits in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Straftaten gekommen sein. Im Rahmen der Terrorabwehr bekommt die Polizei zudem die Möglichkeiten, auf die noch nicht verschlüsselten Handykommunikationsdaten von Tatverdächtigen zugreifen zu können. Terroristische Gefährder sollen außerdem beim Vorlegen konkreter Tatsachen auf richterliche Anordnung hin bis zu zwei Wochen im Polizeigewahrsam festgehalten werden können, um so einen drohenden Anschlag zu verhindern.