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Zusatzbeitrag der Krankenkassen wird paritätisch finanziert

Foto: Jürgen Seidel/GdP
Foto: Jürgen Seidel/GdP

Ab dem 01.01.2019 werden die von den gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge je zur Hälfe vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer finanziert.

Seit 2015 setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Die Höhe des Zusatzbeitrages ist den gesetzlichen Krankenkassen selber überlassen und variiert von Kasse zu Kasse. Diesen Zusatzbeitrag finanzierten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bisher alleine, während der allgemeine Beitragssatz mit wenigen Ausnahmen jeweils zur Hälfte von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer finanziert wurde. Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent und wird somit mit 7,3 Prozent vom Arbeitgeber übernommen.

Mit dem Gesetz zur Beitragsentlastung hat sich die Finanzierung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages nun geändert. Ab diesem Jahr werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hinsicht entlastet, dass der Arbeitgeber nunmehr auch die Hälfte des Zusatzbeitrages zu übernehmen hat. Die Höhe der monatlichen Entlastung ist dabei abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Bei Zweifeln über die Höhe des zu leistenden Zusatzbeitrages sollte man sich direkt an seine gesetzliche Krankenkasse wenden.

Hinweis: Wir empfehlen den Kolleginnen und Kollegen, die Gehaltsmitteilung genau zu prüfen.

„Die hälftige Finanzierung des Zusatzbeitrages ist eine längst überfällige Maßnahme, dennoch müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter entlastet werden. Das gilt ganz besonders für die privaten Zusatzaufwendungen für Heil-, Hilfsmittel, und Zahnersatz“, so Jutta Jakobs, die Tarifvertreterin der GdP NRW.
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