Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte im Schichtdienst
Sogenannte ungeplante Überstunden sind solche, die über die festgesetzte tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet und im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden. Das unterscheidet sie von den sog. „eingeplanten“ Überstunden, bei welchen die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bereits durch die im Schichtplan angeordneten Stunden überschritten wird.
Der Anspruch auf Überstundenzuschlag bei ungeplanten Überstunden besteht nach dem BAG auch dann, wenn die in Teilzeit Beschäftigten die regelmäßige Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten nicht überschreiten (Mehrarbeit).
Die GdP hat zu dieser Problematik eine Tarif-News erstellt, die neben einer umfangreichen Kommentierung im geschlossenen Bereich Tarif intern zu finden ist.
Der Anspruch auf Überstundenzuschlag bei ungeplanten Überstunden besteht nach dem BAG auch dann, wenn die in Teilzeit Beschäftigten die regelmäßige Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten nicht überschreiten (Mehrarbeit).
Die GdP hat zu dieser Problematik eine Tarif-News erstellt, die neben einer umfangreichen Kommentierung im geschlossenen Bereich Tarif intern zu finden ist.