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Halterverantwortlichkeit, Fahrzeugdaten, E-Scooter:

Deutscher Verkehrsgerichtstag gibt wichtige Empfehlungen

Foto: GdP
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Goslar.

Kraftfahrzeughalter dürfen es sich nach Unfällen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Verstößen im fließenden Verkehr nicht zu einfach machen. Die GdP NRW begrüßt deshalb sehr, dass sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag heute (27. Januar 2023) in Goslar für eine Fahrer-Benennungspflicht ausgesprochen hat, die gegebenenfalls auch mit einem Bußgeld verbunden sein soll. Zumindest soll der Halter die Kosten eines anfallenden Verwaltungsgerichtsverfahren tragen müssen.



„Die Fahrer-Benennungspflicht muss kommen, sie wird den ermittelnden Kolleginnen und Kollegen sehr helfen“, drängt Verkehrsexperte Heiko Müller, der für die GdP NRW in Goslar vor Ort war und auch stellvertretender Landesvorsitzender ist. Müller fordert den Gesetzgeber auf, die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages rasch umzusetzen. Die Einführung einer umfassenden Halterverantwortlichkeit bei Verkehrsverstößen ist in Deutschland verfassungsrechtlich nicht möglich.

Dass die Verjährungsfrist für die Verfolgung von Verstößen gemäß den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages von drei auf sechs Monate heraufgesetzt werden soll, begrüßt die GdP ebenfalls. „Auch das wird den ermittelnden Kolleginnen und Kollegen helfen“, ist Heiko Müller überzeugt.

Unabhängige Stelle für Fahrzeugdaten

Stichwort EDR: Moderne Autos speichern enorme Mengen an Daten, deren Auswertung nach Unfällen immer wichtiger wird. Dazu hat Verkehrsgerichtstag empfohlen, dass diese Fahrzeugdaten bei einer neu zu schaffenden, unabhängigen Stelle hinterlegt werden sollen. Polizei und Justiz sollen im Rahmen ihrer bestehenden rechtlichen Möglichkeiten Zugriff haben - eine Empfehlung, die die GdP NRW ebenfalls sehr begrüßt.

„Meine Kolleginnen und Kollegen brauchen diese Daten, um teils sehr komplexe Unfallsachverhalte aufzuklären“, sagt der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Heiko Müller. Die Bereitstellung dieser Fahrzeuginformationen dürfe nicht vom guten Willen der Hersteller abhängig sein. Zudem müssten Manipulationen ausgeschlossen sein. Der Verkehrsgerichtstag hat die Bundesregierung aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, das allen Interessen Rechnung trägt.

Promille-Grenzen für E-Scooter sollen beibehalten werden

Bei E-Scootern hat sich der Verkehrsgerichtstag für eine Beibehaltung der bestehenden Promille-Grenzen ausgesprochen. Aus Sicht der GdP NRW ist das „das Mindeste“. Auf mittlere und lange Sicht müsse über eine Absenkung der Grenzen von aktuell 0,5 und 1,1 Promille erneut nachgedacht werden, fordert Heiko Müller.

In einer Studie sei zweifelsfrei gestellt worden, dass schon bei geringem Alkoholgenuss ein sicheres Fahren des E-Scooters nicht mehr möglich ist. Unfallstatistiken zeigten ein eindeutiges Bild: „Alkohol ist eine der Hauptunfallursachen und wird von vielen E-Scooter-Fahrern total unterschätzt“, mahnt Verkehrsexperte Müller. Er verweist darauf, dass selbst die Fahrzeugverleiher in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Nutzung unter Alkoholeinfluss ausschließen
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