Pressemitteilung
Kinder-Spitzel sind kein Wundermittel
Der Einsatz sogenannter „Kinder-Spitzel“ hält Richter nur in gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen für zuverlässig, wenn andere Mittel zur Überprüfung des Verkaufsverbots nicht greifen. „Sie müssen die Ausnahme bleiben, weil der Staat sonst Jugendliche flächendeckend zum Begehen von Ordnungswidrigkeiten anhalten würde. Das geht in einem Rechtsstaat nicht“, betonte Richter. Zudem sei deren Wirkung begrenzt. „Kinder-Spitzel sind kein Wundermittel, um den illegalen Alkoholverkauf zu unterbinden, sie können das Problem allenfalls reduzieren.“