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Aufhebung des Beförderungsstaus im gehobenen Dienst

Düsseldorf.

Eines der dicksten Bretter der letzten Jahre ist durchbohrt: Die Landesregierung hat in den Haushaltsberatungen für 2010 beschlossen, den sogenannten Deckelungsbeschluss für die Spitzenfunktionen des gehobenen Dienstes zum Teil aufzuheben. Erste zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten soll es bereits in diesem Jahr geben.

Im Einzelnen bedeuten die jetzt getroffenen Entscheidungen des Kabinetts Folgendes:
- 300 zusätzliche Planstellen im Bereich A 12 in sechs Jahresschritten von jeweils 50 Stellen, verteilt über die Jahre 2009 bis 2014,
- 150 zusätzliche Planstellen im Bereich A 13 in ebenfalls sechs Jahresschritten von jeweils 25 Stellen von 2009 bis 2014.
Nimmt man die Gesamtzahl aller zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten in den Blick, dann wird deutlich, dass von der partiellen Aufhebung des Deckelungsbeschlusses in den kommenden Jahren insgesamt 600 Kolleginnen und Kollegen profitieren. Denn neben den 300 zusätzlichen Planstellenstellen in A12 werden weitere 150 Planstellen in dieser Besoldungsgruppe frei, wenn die bisherigen Stelleninhaberinnen und -inhaber nach A 13 aufsteigen und ihre Stellen nachbesetzt werden können. Zu den insgesamt 450 zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten nach A12 kommen 150 zusätzlichen Planstellen in A 13 hinzu.
Landesvorsitzender Frank Richter wertete die Entscheidung der Landesregierung als „ein richtiges Signal und einen guter Tag für die Polizei des Landes NRW: Die Übernahme von Führung, die besondere Qualifizierung in Fachbereichen sowie eine qualifizierte Sachbearbeitung müssen sich auch bei der Polizei lohnen und bezahlt machen“, betonte Richter.

Blick in die Vergangenheit

Wie überfällig diese Entscheidung ist, zeigt ein Blick in die Vergangenheit: Anfang der 90-iger Jahre hatte die damalige Landesregierung beschlossen, die Zahl der Planstellen des gehobenen Dienstes mit 2. Fachprüfung auf den seinerzeit erreichten Stand zu begrenzen (zu deckeln). Diese Entscheidung bedeutet in der Praxis bis heute, dass von den 13 200 Kolleginnen und Kollegen mit 2. Fachprüfung lediglich 20 Prozent in A 12 (ca. 2.640 Stellen) sowie weitere 10 Prozent in A 13 (ca. 1.320 Stellen) eingruppiert werden können. Und zwar unabhängig von den von den betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Berufsalltag tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben bei der Polizei. Durch die gleichzeitige Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn und die Durchschlüsselung aller Planstellen von A 9 bis A 11 gehobener Dienst wurde das Missverhältnis zwischen wahrgenommener Funktion und Eingruppierung in den Folgejahren immer problematischer. Stieg bzw. steigt die Zahl der Planstellen im Bereich A 10/A 11 in den Jahren 2005 bis 2014 um 10 000 bzw. 12 000 Planstellen, so erhöhten sich die Planstellen im Bereich A 12 (+ 163) und A 13 (+122) seit 1996 nur unwesentlich (siehe Grafik).

Aktuelle Entwicklung

Die GdP begrüßt deshalb die Entscheidung der schwarz-gelben Landesregierung, die unbefriedigende Situation der letzten 15 Jahre zu verbessern und die Deckelung der Planstellen A12/A13 zumindest teilweise aufzugeben. Dies war zwingend notwendig, um genügend motivierte und engagierte Interessenten für die Übernahme von Führungsfunktionen zu gewinnen.
Trotzdem mischt sich in die Ankündigung der Landesregierung ein negativer Beigeschmack. Denn kaum war die Entscheidung der Landesregierung bekannt, setzte der BdK seine Klientelpolitik der vergangenen Jahre fort, in dem er erneut einfordert, dass diese zusätzlichen Planstellen im Bereich A 12/A 13 in erster Linie dem Ermittlungsdienst zugeordnet werden müssten, obwohl alle Bereiche der Polizei unter dem jahrelangen Beförderungsstau im gehobenen Dienst leiden. Diese Form von Klientelpolitik zulasten aller anderen Bereiche lehnt die GdP ab.
Aus Sicht der GdP sind nachstehenden Grundsätze bei der Zuweisung der zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten anzuwenden:

- Keine Ausweitung der Planstellen bei den drei Landesoberbehörden LKA, LZPD und LAFP, da es bei der Neubildung der Behörden 2007 bereits eine Neuberechnung hinsichtlich der notwendigen Personalstärke und -bewertung gegeben hat.

- Keine Ausweitung der Sockelstellen

- Die Verteilung der zusätzlichen Stellen haben im Gesamtinteresse der Organisation Polizei zu erfolgen (GE, K, V und ZA/VL).

- Anteilmäßige Verteilung der zusätzlichen Stellen nach den Grundsätzen der Funktionszuordnung im Rahmen der vorhandenen Verteiltöpfe:
    a) Wachdienst/operativer Verkehrsdienst
    b) Ermittlungsdienst
    c) Verwaltung
    d) herausragende Sachbearbeitung in der Schwerstkriminalität
    c) Sachbearbeitung mit überwiegend schwierigen Aufgaben

Mutige Entscheidung der Politik

Frank Richter: „Aus unserer Sicht ist eine solche anteilmäßige Verteilung nur logisch und konsequent, da alle anderen Verfahrensweisen die bestehende Funktionszuordnung in Frage stellen würden. Richtig und auch sachgerecht ist es, dass bei einer anteilmäßigen Verteilung ca. 40 Prozent der zusätzlichen Stellen in den Bereich des Ermittlungsdienstes gehen.“
Abschließend gilt es an dieser Stelle, Innenminister Ingo Wolf (FDP) ein Lob auszusprechen: Er hat in vielen Gesprächen mit dem Finanzminister und auch gegenüber anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, dem von dort ausgeübten Druck widerstanden und sich beharrlich für die Verbesserung der Planstellensituation im Bereich A12/A13 der Polizei des Landes eingesetzt.
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