Neuwahl des Personalrats in Duisburg
Großer Vertrauensbeweis für die GdP
Erneut gehen alle Mandate für die Gruppe der Arbeitnehmer an die GdP. Hier konnte die GdP bei leicht gestiegener Wahlbeteiligung deutliche Stimmgewinne von fast 4 Prozent erzielen. In der Gruppe der Beamten stellt die GdP künftig 7 Vertreter im Personalrat. „Das Ergebnis ist ein großer Vertrauensbeweis für die GdP“, so der GdP Landesvorsitzende Michael Mertens nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. „Wir hoffen, dass sich der neu gewählte Personalrat jetzt mit ganzer Kraft auf die Vertretung der Interessen aller Beschäftigten im Polizeipräsidium Duisburg konzentrieren kann.“ In der Gruppe der Arbeitnehmer haben mehr Beschäftigte von ihrem Recht zur Stimmabgabe Gebrauch gemacht. Gegenüber 2016 ist die Wahlbeteiligung leicht von 78,49 Prozent auf 79,83 Prozent gestiegen. Bei den Beamten ist die Wahlbeteiligung allerdings von 61,36 Prozent auf 53,61 Prozent gesunken.
Die vorangegangene Wahl 2016 war nach einer Anfechtung durch fünf Beschäftigte vom Oberverwaltungsgericht in Münster wegen eines Formfehlers für nichtig erklärt worden. Deshalb war die Wiederholung erforderlich geworden. Das Mandat des neu gewählten Personalrats in Duisburg reicht bis zum 30.06.2020. Danach endet landesweit die reguläre Wahlperiode.
Die vorangegangene Wahl 2016 war nach einer Anfechtung durch fünf Beschäftigte vom Oberverwaltungsgericht in Münster wegen eines Formfehlers für nichtig erklärt worden. Deshalb war die Wiederholung erforderlich geworden. Das Mandat des neu gewählten Personalrats in Duisburg reicht bis zum 30.06.2020. Danach endet landesweit die reguläre Wahlperiode.