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GdP-Spezial zum neuen Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst

Erfolgreich durchs Studium

Bachelor 2009

Wer in Nordrhein-Westfalen Polizeibeamter werden will, durchläuft ein dreijähriges Bachelor-Studium an der landeseigenen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHÖV). Im Studium lernen die jungen Kommissaranwärterinnen und -anwärter alles, was sie später in den ersten Berufsjahren als Polizeibeamte wissen müssen. Das Studium ist nach einem Modulsystem aufgebaut. Theorie-, Trainings- und Praxisphasen lösen einander ab. Deshalb sind an der Ausbildung der angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten nicht nur die Fachhochschule des Landes, sondern auch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) sowie zahlreiche Polizeibehörden in ganz NRW beteiligt.


An der Fachhochschule erlernen die angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten die theoretischen Grundlagen der Polizeiarbeit, von der Einsatzbewältigung/Gefahrenabwehr über die Kriminalitätskontrolle bis zur Verkehrssicherheitsarbeit. Am LAFP steht das Training von polizeispezifischen Fertigkeiten im Vordergrund, von der Selbstverteidigung über die Beherrschung von Amoklagen bis zum Fahrsicherheitstraining. Und in den Ausbildungs- und Kooperationsbehörden lernen die Polizeistudenten in mehrwöchigen Praktika, ihr erworbenes Wissen unter der Anleitung von erfahrenen Tutoren in der Praxis anzuwenden.

Ab dem 1. September 2009 gilt der Bachelor-Abschluss nicht nur für die 1100 Polizeianwärterinnen und -anwärter, die an diesem Tag ihr Studium für den Polizeidienst in NRW beginnen, sondern auch für Polizeibeamte, die nach mehrjähriger Berufspraxis durch einen nachträglichen Studienabschluss eine Grundlage für die Übernahme von Leitungsfunktionen schaffen wollen. Der bisherige Diplom-Abschluss läuft aus. Er gilt nur noch für Studierende, die ihr Hochschulstudium bis September 2007 (Direkteinsteiger bei der Polizei) bzw. September 2008 (Aufsteiger aus dem aktiven Dienst) begonnen haben.

Die wichtigsten Informationen zu den Inhalten und zur Struktur des Bachelor-Studiums Polizeivollzugswesen im Überblick:

Strukturen durchschauen
Theorie-, Trainings- und Praxisphasen im Wechsel

Das Studium gliedert sich in sechs Studienabschnitte, die in insgesamt 15 Module unterteilt sind. Die einzelnen Module sind nach einem festen Lehrplan auf die dreijährige Studienzeit verteilt. Sie schließen jeweils mit einer Prüfung ab (siehe „Hürden meistern“).



Der Studienverlauf ist durchgängig nach dem Prinzip Theorie – Training – Praxis gegliedert: Zuerst werden den angehenden PolizeibeamtInnen die wichtigsten theoretischen Grundlagen ihrer künftigen Arbeit in themenbezogenen Kursen vermittelt. Danach werden die so erworbenen Kenntnisse in Simulations- und Praxisübungen vertieft und anschließend unter fachlicher Begleitung erfahrener Tutoren in realen Einsatzsituationen vor Ort angewandt. Das geschieht in vier mehrwöchigen Praktika in den Ausbildungs- und Kooperationsbehörden, in denen die angehenden Polizeibeamten ihr Wissen unter Anleitung erfahrener Kolleginnen und Kollegen in der Praxis anwenden.



In drei Jahren zum Bachelor
Verlauf des Studiengangs Polizeivollzugsdienst

Erstes Studienjahr

Orientierungswoche
Grundlagenmodule 1 – 3
Polizei und Staat und Gesellschaft
Rechtliche Grundlagen polizeilichen Verhaltens
Berufspraktisches Training beim LAFP
Fachmodul 1
Verkehrssicherheitsarbeit, Kriminalitätskontrolle
und Gefahrenabwehr /Einsatz
Berufspraktisches Training beim LAFP
Praktikum 1 bei den Kooperationsbehörden
Zweites Studienjahr

Fachmodul 2
Verkehrssicherheitsarbeit, Kriminalitätskontrolle
und Gefahrenabwehr /Einsatz
Berufspraktisches Training beim LAFP
Praktikum 2 bei den Kooperationsbehörden
Fachmodul 3
Verkehrssicherheitsarbeit, Kriminalitätskontrolle
und Gefahrenabwehr /Einsatz
Berufspraktisches Training beim LAFP
Drittes Studienjahr

Berufspraktisches Training beim LAFP
Praktikum 3 bei den Kooperationsbehörden
Fachmodul 4
Kriminalitätskontrolle und Gefahrenabwehr /Einsatz
Wahlpflichtmodule aus aktuellen Themen oder Vertiefung
Berufspraktisches Training beim LAFP
mit Training sozialer Kompetenz
Abschlussmodul
Praktikum 4 bei den Kooperationsbehörden
Abschlusspraktikum. Auch im Ausland möglich.
Kolloquium mit Bachelor-Prüfung

Für die Aufsteiger aus dem aktiven Polizeidienst gilt ein leicht abgewandelter Studienverlaufsplan. Sie belegen zwar parallel mit den Direkteinsteigern alle Theorie-Module an der FHöV. Weil sie aber bereits eine mehrjährige Berufspraxis bei der Polizei mitbringen, entfallen für sie die Trainingsmodule am LAFP und die Praktika in den Kooperationsbehörden. Stattdessen machen die Aufsteiger in der gleichen Zeit Dienst in einer Polizeibehörde.

Anstellung bei einer von zehn Ausbildungsbehörden

Während des dreijährigen Studiums sind die angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten bei einem von zehn Polizeipräsidien aus ganz NRW als Ausbildungsbehörde eingestellt – von Aachen bis Bielefeld, von Münster bis Bonn. Ihnen sind 37 Kooperationsbehörden zugeordnet, die die Ausbildung vor Ort während der Praktikaphasen übernehmen.



Federführend für die einzelnen Ausbildungsabschnitte sind im Wechsel die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) und die Ausbildungs- und Kooperationsbehörden vor Ort: Der fachwissenschaftliche Teil der Ausbildung findet an einem der sieben Standorte der Fachhochschule und deren Außenstellen statt, in Bielefeld, Münster, Gelsenkirchen, Dortmund, Hagen, Duisburg und Köln. Das darauf aufbauende Training findet an LAFP-Standorten Selm-Bork, Brühl und Schloss Holte-Stukenbrock statt. Die Praktika absolvieren die Kommissaranwärterinnen und -anwärter in 47 Polizeibehörden, die als Ausbildungs- oder Kooperationsbehörden über ganz NRW verteilt sind.


Einstellungs- und Kooperationsbehörden
Ausbildungsorte des Bachelor-Studiengangs Polizeivollzugsdienst
(in Klammern: zugewiesene KommissaranwärterInnen)

Einstellungs- und Kooperationsbehörden im Überblick:
Aachen:
Düren, Rhein-Erft-Kreis, Heinsberg

Bonn:
Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis

Köln:
Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis
Bielefeld:
Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn

Münster:
Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf

Düsseldorf:
Mettmann, Neuss, Wuppertal

Duisburg:
Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Viersen, Wesel

Gelsenkirchen:
Essen, Oberhausen, Recklinghausen

Hagen:
Bochum, Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen

Dortmund:
Hamm, Hochsauerlandkreis, Soest, Unna




Hürden meistern – Prüfungen und Credits im Bachelor-Studium

Der Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst ist ein international anerkannter Studienabschluss, der sowohl auf den Einstieg in einen Beruf vorbereitet, als auch als Grundlage für ein darauf aufbauendes Studium (Master-Abschluss, Promotion etc.) genutzt werden kann.

Nach den Plänen der EU soll der Bachelor-Abschluss in den kommenden Jahren schrittweise alle bisherigen nationalen Hochschulabschlüsse wie zum Beispiel den deutschen Diplom-Abschluss ablösen. Damit sollen Hochschulabschlüsse in Europa besser vergleichbar sein, um so die Arbeitsaufnahme von Hochschulabsolventen in einem anderen EU-Land zu erleichtern. Damit der Abschluss international anerkannt wird, hat der Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Durch das Zertifizierungsverfahren wird sichergestellt, dass nur Studiengänge anerkannt werden, die EU-weit geltenden Mindeststandards entsprechen.

Anders als beim bisherigen Diplom-Studiengang erfolgt die Prüfung studienbegleitend. Für jedes Modul, das die StudentInnen erfolgreich abschließen, erhalten sie eine bestimmte Punktzahl, sogenannte Credits. Im Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst erwerben die StudentInnen 180 Credits. Das entspricht einem dreijährigen Vollzeitstudium.

Um das Studium erfolgreich zu bestehen, müssen die angehenden PolizeibeamtInnen am Ende jedes Moduls eine Prüfung ablegen, die mit mindestens ausreichend benotet wird. Das gilt auch für die Teilmodule. Studierende, die schlechter abschneiden, können die entsprechende Prüfung einmal wiederholen. Bei einem nochmaligen Nichtbestehen der Modulprüfung endet das Studium automatisch. Sie müssen dann den Polizeidienst verlassen.

Damit die Studierenden alle Hürden meistern, bietet ihnen die GdP Hilfe und Unterstützung rund um das Studium an. Das gilt auch bei Fragen und Problemen, die bei den Trainingsphasen am LAFP oder während der Praktika in den Kooperationsbehörden auftauchen.

Probleme lösen – Die Ansprechpartner der GdP vor Ort

Das Bachelor-Studium findet nicht nur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und im LAFP statt, sondern während der Praxisphasen auch in den Ausbildungs- und Kooperationsbehörden.

Die GdP ist in ganz NRW präsent. Erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die bei Problemen während des Studiums mit Rat und Tat weiterhelfen, gibt es nicht nur an allen Standorten der Fachhochschule und am LAFP, sondern auch bei allen Einstellungs- und Kooperationsbehörden.

Download: Die Ansprechpartner der GdP vor Ort.

Unterstützung gibt es auch von den Mitgliedern der Jungen Gruppe in der GdP. Sie verstehen die Probleme der Studierenden oft besser, weil sie selber ihre Ausbildung gerade erst abgeschlossen haben. Die Junge Gruppe ist die eigenständige Interessenvertretung der jüngeren Mitglieder in der GdP. Sie hilft konkret und zeitnah bei allen Problemen im Studium. Kontakt: www.gdp-nrw.de (Link: Junge Gruppe)

In allen Ausbildungsbehörden und im Innenministerium gibt es zudem eine eigene Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die JAV ist über die örtlichen Personalräte erreichbar oder direkt im Innenministerium unter: PHJAV@im.nrw.de (Polizeihauptjugend- und Auszubildendenvertretung).

Wenn Probleme im Studium oder im Berufsalltag auftreten, ist es wichtig, dass jemand da ist, der hilft. Deshalb gibt es auch beim GdP-Landesbezirk
Ansprechpartner für die Studentinnen und Studenten, die kurzfristig Kontakte vor Ort herstellen können:


Theo Mayer, (mobil) 0173/2 93 83 11, theo.mayer@gdp-nrw.de
Jochen Littau, (mobil) 0172/2 73 59 27, jochen.littau@gdp-nrw.de


Wege finden – Der Übergang vom Studium in den Beruf

Der Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst bereitet auf die ersten Jahre nach dem Studienabschluss vor. Er bildet den Einstieg in den aktiven Polizeidienst.

Nach dem Studium werden die neuen Polizeikommissarinnen und -kommissare in eine Polizeibehörde versetzt. In der Regel werden sie zunächst im Wach- und Wechseldienst eingesetzt. Ihr Dienst kann zu unterschiedlichen Zeiten, im Früh-, Spät- und Nachtdienst erfolgen. Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt in der täglichen Einsatzbewältigung. Das können Verkehrsunfallaufnahmen, Streitigkeiten, Körperverletzungen, Ruhestörungen usw. sein. Je nach Größe der Behörde können auch Einsätze bei Großveranstaltungen erfolgen.

In vielen Behörden folgt nach einem Jahr Dienst in einer Polizeiinspektion die Umsetzung in eine Einsatzhundertschaft. Die Einsatzhundertschaften werden bei größeren Anlässen auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen eingesetzt, zum Beispiel bei Demonstrationen, Fußballspielen, Castortransporten oder Staatsbesuchen.

Neben dem Streifendienst und der Bereitschaftspolizei können die ausgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten später auch in anderen Bereichen eingesetzt werden, zum Beispiel in einem Verkehrskommissariat oder einem Ermittlungskommissariat. Je nach Lebensalter können auch Bewerbungen für Sonderdienste wie den Spezialeinsatzkommandos (SEK), den Mobilen Einsatzkommandos (MEK) oder der Fliegerstaffel folgen.


Angebote nutzen – Das Servicepaket der GdP
Polizeibeamte unterliegen besonderen Risiken, gegen die sie sich absichern müssen. Das gilt auch für die Zeit während des Studiums.

Die GdP hat deshalb für ihre Mitglieder ein auf den Polizeiberuf zugeschnittenes Paket von Leistungen geschnürt. Viele davon sind bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten. Weitere Zusatzleistungen gibt es zu günstigen Sonderkonditionen bei der Polizeiversicherungs-AG (PVAG).

Für Fachhochschülerinnen und -schüler liegt der Mitgliedsbeitrag bei 4,34 Euro pro Monat. Enthalten ist darin auch ein berufsspezifischer Rechtsschutz, der von der GdP bei Auseinandersetzungen in dienstlichen Angelegenheiten schützt. Darüber hinaus ist im Mitgliedsbeitrag eine Diensthaftpflicht- und eine Regresshaftpflichtversicherung enthalten. Sie schützt GdP-Mitglieder bei Regressforderungen ihres Dienstherren. Zudem bekommen Mitglieder eine kostenlose Unfallversicherung, die eine Grundsicherung umfasst. Während der Ausbildung ist für sie außerdem die Krankenversicherungsanwartschaft kostenlos.

Damit sind die wichtigsten Risiken, die bereits in den ersten Wochen auf die Kommissaranwärterinnen und -anwärter zukommen können, abgesichert. Alle weiteren Schritte sollten erst nach intensiver Beratung nach dem Beginn des Studiums unternommen werden.

Mehr Infos: PVAG Polizeiversicherungs-AG
Tel. 0211/29 10 172


Noch mehr Infos zum Studium

Damit beim ständigen Wechsel von Theorie-,Trainings- und Pratikaphasen im Studium nicht der Überblick verloren geht, hat die GdP für die Bachelor-Studentinnen und -studenten extra zwei eigene Reader herausgeben. Dort gibt es auch Detailinformationen zum Studienablauf und zu den Inhalten der Module:

Erfolgreich durchs Studium
Infos für Studienanfänger 2009

Orientierungshilfe zum Bachelor-Studium im Fachbereich Polizei
Bachelorstudiengang 2009

Beide Broschüren gibt es für GdP-Mitglieder kostenlos. Bestellung über die örtlichen Ansprechpartner oder direkt beim Landesbezirk NRW:
GdP-Service-Büro 0211/29 10 110
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