20.000 Smartphones für die Polizei
Persönliche Ausstattung für viele, aber noch nicht für alle
Unter anderem weil die Haushaltsmittel nicht für eine sofortige persönliche Ausstattung aller Beschäftigter reichen, soll die Ausstattung zunächst für die operativen Kräfte vorrangig persönlich erfolgen, während andere Organisationseinheiten – unter anderem die Kriminalkommissariate - zunächst mit einer Pool-Lösung auskommen müssen. Aus Sicht der GdP ist das nicht optimal, aber eine Verschiebung des Projektes hätte das auch nicht gerechtfertigt.Praxistest ab Juni
Damit beim Start auch alles klappt, sollen die fix und fertigen Geräte ab Juni bis Ende Juli einem ausgiebigen Praxistest unterzogen werden. Hierzu bekommen Kolleginnen aus dem Landrat Wesel, dem PP Recklinghausen, und dem PP Dortmund die Gelegenheit, Geräte und Apps auf Herz und Nieren zu testen.GdP Position: Chancen Digitaler Arbeitsmittel gestalten – Risiken vermeiden
Die Einführung von Smartphones ist nur ein besonders sichtbares Zeichen für die Veränderungsprozesse, die im Zuge der Digitalisierung auf die Polizei zukommen. Dass die Anwenderinnen und Anwender über Praxistests frühzeitig mit einbezogen werden, ist gut und richtig. Sie müssen mitgenommen werden und sie wissen am besten, was ihnen die Arbeit erleichtert und was nicht. Spätestens im Praxistest müssen zudem auch wichtige Fragen zum Schutz der BeschäftigtenDie Einführung von Smartphones ist nur ein besonders sichtbares Zeichen für die Veränderungsprozesse, die im Zuge der Digitalisierung auf die Polizei zukommen. Dass die Anwenderinnen und Anwender über Praxistests frühzeitig mit einbezogen werden, ist gut und richtig. Sie müssen mitgenommen werden und sie wissen am besten, was ihnen die Arbeit erleichtert und was nicht. Spätestens im Praxistest müssen zudem auch wichtige Fragen zum Schutz der Beschäftigten geklärt werden: Was bedeutet z.B. die persönliche Ausstattung mit Smartphones für die Erreichbarkeit nach Dienstschluss und welche Daten darf der Dienstherr zu welchem Zweck auswerten? Die GdP wird gegenüber der Landespolitik und über ihre Mitglieder in den Personalräten akribisch darauf achten, dass neue Arbeitsmittel nicht dazu genutzt werden, Personal einzusparen, zu Überwachen und Arbeit weiter zu verdichten. geklärt werden: Was bedeutet z.B. die persönliche Ausstattung mit Smartphones für die Erreichbarkeit nach Dienstschluss und welche Daten darf der Dienstherr zu welchem Zweck auswerten? Die GdP wird gegenüber der Landespolitik und über ihre Mitglieder in den Personalräten akribisch darauf achten, dass neue Arbeitsmittel nicht dazu genutzt werden, Personal einzusparen, zu Überwachen und Arbeit weiter zu verdichten.Beamtennews zum Download