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20.000 Smartphones für die Polizei

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Und plötzlich geht es ganz schnell: Während noch im vergangenen Landtagswahlkampf der Versuch eines Probelaufs mit Tablets für den Streifenwagen kläglich scheiterte, kommt jetzt Bewegung in das Thema Smartphones bei der Polizei NRW: In einem ersten Schritt werden ab der zweiten Jahreshälfte 2019 nach und nach 20.000 Smartphones ausgeliefert. Das reicht nicht ganz für die persönliche Ausstattung, die die GdP gefordert hat, ist aber mehr als nur ein Schritt auf dem Weg dorthin. Auch bei den zur Verfügung stehenden Apps kommt nicht am Anfang der große Wurf. Geplant sind ein Messenger Dienst, eine mobile Abfragemöglichkeit für Personen und Sachfahndung sowie eine Scanfunktion für Dokumente. Weitere Apps – z.B. für die Verkehrsunfallaufnahme – sollen folgen.

Persönliche Ausstattung für viele, aber noch nicht für alle

Unter anderem weil die Haushaltsmittel nicht für eine sofortige persönliche Ausstattung aller Beschäftigter reichen, soll die Ausstattung zunächst für die operativen Kräfte vorrangig persönlich erfolgen, während andere Organisationseinheiten – unter anderem die Kriminalkommissariate - zunächst mit einer Pool-Lösung auskommen müssen. Aus Sicht der GdP ist das nicht optimal, aber eine Verschiebung des Projektes hätte das auch nicht gerechtfertigt.

Praxistest ab Juni

Damit beim Start auch alles klappt, sollen die fix und fertigen Geräte ab Juni bis Ende Juli einem ausgiebigen Praxistest unterzogen werden. Hierzu bekommen Kolleginnen aus dem Landrat Wesel, dem PP Recklinghausen, und dem PP Dortmund die Gelegenheit, Geräte und Apps auf Herz und Nieren zu testen.

GdP Position: Chancen Digitaler Arbeitsmittel gestalten – Risiken vermeiden

Die Einführung von Smartphones ist nur ein besonders sichtbares Zeichen für die Veränderungsprozesse, die im Zuge der Digitalisierung auf die Polizei zukommen. Dass die Anwenderinnen und Anwender über Praxistests frühzeitig mit einbezogen werden, ist gut und richtig. Sie müssen mitgenommen werden und sie wissen am besten, was ihnen die Arbeit erleichtert und was nicht. Spätestens im Praxistest müssen zudem auch wichtige Fragen zum Schutz der BeschäftigtenDie Einführung von Smartphones ist nur ein besonders sichtbares Zeichen für die Veränderungsprozesse, die im Zuge der Digitalisierung auf die Polizei zukommen. Dass die Anwenderinnen und Anwender über Praxistests frühzeitig mit einbezogen werden, ist gut und richtig. Sie müssen mitgenommen werden und sie wissen am besten, was ihnen die Arbeit erleichtert und was nicht. Spätestens im Praxistest müssen zudem auch wichtige Fragen zum Schutz der Beschäftigten geklärt werden: Was bedeutet z.B. die persönliche Ausstattung mit Smartphones für die Erreichbarkeit nach Dienstschluss und welche Daten darf der Dienstherr zu welchem Zweck auswerten? Die GdP wird gegenüber der Landespolitik und über ihre Mitglieder in den Personalräten akribisch darauf achten, dass neue Arbeitsmittel nicht dazu genutzt werden, Personal einzusparen, zu Überwachen und Arbeit weiter zu verdichten. geklärt werden: Was bedeutet z.B. die persönliche Ausstattung mit Smartphones für die Erreichbarkeit nach Dienstschluss und welche Daten darf der Dienstherr zu welchem Zweck auswerten? Die GdP wird gegenüber der Landespolitik und über ihre Mitglieder in den Personalräten akribisch darauf achten, dass neue Arbeitsmittel nicht dazu genutzt werden, Personal einzusparen, zu Überwachen und Arbeit weiter zu verdichten.

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