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5 zusätzliche „Kinderkranktage“ für Beamtinnen und Beamte

Anpassungen der FrUrlV aktuell verkündet

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Nach den neuen Regelungen können Eltern ab sofort 5 zusätzliche Kinderkranktage beantragen, soweit der Dienst aufgrund der Erkrankung eines Kindes nicht verrichtet werden kann. Vergleichbare Regelungen wurden vorher bereits für Tarifbeschäftigte beschlossen. Nun können von der Regelung auch verbeamtete Kolleginnen und Kollegen profitieren. Der Anspruch besteht allerdings nur für das laufende Jahr sowie nur für Kolleginnen und Kollegen, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreiten (derzeit 62550 Euro p.a.). Diese Einschränkungen hatte die GdP schon vor Inkrafttreten der Regelung kritisiert. Betreuungsprobleme treten nämlich unabhängig von Einkommen der Eltern auf. Daher hätte die Regelung alle Beamtinnen und Beamten einschließen sollen, unabhängig von den Bezügen.

Forderung: Dauerhafte Anhebung der Kinderkranktage!

Die GdP hatte bereits bei der ersten Änderung der maßgeblichen Freistellungs- und Urlaubsverordnung Mitte dieses Jahres die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefordert. In der aktuellen Pandemielage zeigt sich, wie wichtig eine Anpassung in diesem Bereich gewesen wäre. Dennoch ist die aktuelle Regelung ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Ausblick: Dauerhafte Verbesserungen für die gesamte Belegschaft erforderlich

Die vorübergehende Erhöhung der Kinderkranktage ist grundsätzlich zu begrüßen. Perspektivisch ist allerdings die dauerhafte Erhöhung des Anspruchs sowie die Ausweitung auf alle Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von der Besoldungsgruppe, zwingend erforderlich. Hierfür werden wir uns weiter einsetzen.
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