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AZVOPol wird geändert!

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Bereits im Rahmen der Verbändeanhörung zur AZVOPol hat die GdP die Neuregelung zur Anordnung und Genehmigung von Mehrarbeit massiv kritisiert. Jetzt wird die AZVOPol so geändert, dass wieder die unmittelbaren Vorgesetzten Mehrarbeit anordnen können. In geschlossenen Einsätzen kann die Entscheidung wieder auf den Polizeiführer übertragen werden. Das soll auch gelten, wenn Kräfte von mehreren Polizeibehörden eingesetzt werden.

Mehr Zeit für die Umstellung von Schichtdienstmodellen

Für die Umstellung von Schichtdienstmodellen bekommen die Behörden bis zum 30. Juni 2018 Zeit. Auch dieser Schritt ist folgerichtig, da hierdurch nicht nur für die Behörden mehr Zeit gewonnen wird, sondern auch ein Zeitfenster geöffnet wird, um den DSM Erlass in Ruhe fertigzustellen. Besser wäre aus Sicht der GdP eine Frist bis zum 1.9.2018, damit der Start neuer Schichtdienstmodelle mit dem Versetzungstermin zusammenfällt.

Weitere Anpassungen kommen!

Die jetzt anstehenden Änderungen sind wichtig und werden deshalb vorgezogen. Nach Informationen der GdP werden weitere Anpassungen folgen. Das ist auch richtig. Weitere Gespräche mit dem Innenministerium sind bereits für Februar und März geplant. Kernanliegen der GdP: Besonders die Härtefallregelung für die Dienstbefreiung bei Nachtdiensten (§21 AZVOPol) muss nachgebessert werden. Die Entwicklung der Überstunden zeigt, dass die Landesregierung endlich ernst machen muss, mit der Einführung von Langzeitkonten.
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