AZVOPol wird geändert!
Mehr Zeit für die Umstellung von Schichtdienstmodellen
Für die Umstellung von Schichtdienstmodellen bekommen die Behörden bis zum 30. Juni 2018 Zeit. Auch dieser Schritt ist folgerichtig, da hierdurch nicht nur für die Behörden mehr Zeit gewonnen wird, sondern auch ein Zeitfenster geöffnet wird, um den DSM Erlass in Ruhe fertigzustellen. Besser wäre aus Sicht der GdP eine Frist bis zum 1.9.2018, damit der Start neuer Schichtdienstmodelle mit dem Versetzungstermin zusammenfällt.Weitere Anpassungen kommen!
Die jetzt anstehenden Änderungen sind wichtig und werden deshalb vorgezogen. Nach Informationen der GdP werden weitere Anpassungen folgen. Das ist auch richtig. Weitere Gespräche mit dem Innenministerium sind bereits für Februar und März geplant. Kernanliegen der GdP: Besonders die Härtefallregelung für die Dienstbefreiung bei Nachtdiensten (§21 AZVOPol) muss nachgebessert werden. Die Entwicklung der Überstunden zeigt, dass die Landesregierung endlich ernst machen muss, mit der Einführung von Langzeitkonten.GdP-Positionen zur AZVOPol
Die GdP bleibt dran und wird über den weiteren Verlauf informieren. Die Positionen der GdP zur AZVOPol sind in folgenden Stellungnahmen nachzulesen:- Stellungnahme zum Entwurf der Arbeitszeitverordnung Polizei vom 31. August 2016
- Stellungnahme „Eckpunkte DSM - Arbeitszeiterfassung im Schichtdienst“ vom 26. September 2017
- Stellungnahme zum Entwurf einer Änderungsverordnung über die Arbeitszeit der PVB NRW vom 06.02.2018
Beamten-News zum Download