Abschlusspraktikum in anderen Bundesländern jetzt mit Waffe und Uniform!
Die GdP hatte im Rahmen der Akkreditierung bei MIK und der Fachhochschule konstruktive und rechtlich zulässige Wege aufgezeigt, wie dieses Problem gelöst werden kann. Im Rahmen der Änderung des Fachpraxiserlasses konnte die GdP jetzt erreichen, dass ein Praktikum mit Uniform und Waffe auch in anderen Bundesländern und beim BKA möglich ist. Die Waffe darf auch selbst zum Praktikumsort transportiert werden.
Die Regelung tritt ab sofort in Kraft. Sie gilt damit auch für den Ausbildungsjahrgang 2011.
Die Regelung tritt ab sofort in Kraft. Sie gilt damit auch für den Ausbildungsjahrgang 2011.