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Abschlusspraktikum in anderen Bundesländern jetzt mit Waffe und Uniform!

Abschlusspraktikum in anderen Bundesländern jetzt mit Waffe und Uniform! - Foto: GdP

Beim Abschlusspraktikum in anderen Bundesländern und beim BKA durften die Studierenden nach der bisherige Erlasslage keine Waffe und Uniform tragen. Dies bürokratische Verfahren hat die GdP seit Jahren kritisiert, weil ein sinnvolles Praktikum so nicht möglich war. Das Prinzip von Theorie-Training-Praxis konnte so nur unzureichend umgesetzt werden und lief dem Gedanken einer länderübergreifenden Zusammenarbeit zuwider. Einige Bundesländer hatten es aus Gründen der Eigensicherung verständlicherweise auch abgelehnt, Praktikanten aus NRW ohne Waffe zu nehmen.

Die GdP hatte im Rahmen der Akkreditierung bei MIK und der Fachhochschule konstruktive und rechtlich zulässige Wege aufgezeigt, wie dieses Problem gelöst werden kann. Im Rahmen der Änderung des Fachpraxiserlasses konnte die GdP jetzt erreichen, dass ein Praktikum mit Uniform und Waffe auch in anderen Bundesländern und beim BKA möglich ist. Die Waffe darf auch selbst zum Praktikumsort transportiert werden.

Die Regelung tritt ab sofort in Kraft. Sie gilt damit auch für den Ausbildungsjahrgang 2011.
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