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Pressemitteilung

Änderungen des Polizeigesetzes dürfen nicht zur Gefährdung der Beschäftigten führen

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP) kritisiert, dass nach den gestern vom Landtag verabschiedeten Änderungen des Polizeigesetzes in Zukunft verstärkt Tarifbeschäftigte im Polizeigewahrsam eingesetzt werden sollen, ohne dafür ausgebildet zu sein. „Wenn in Zukunft neben den Polizistinnen und Polizisten auch Tarifbeschäftigte polizeiliche Befugnisse gegenüber den festgehaltenen Personen ausüben sollen, kann die Eigensicherung der dort eingesetzten Beamten und Tarifbeschäftigten nicht mehr im erforderlichen Maß gewährleistet werden“, warnt der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz.

„Körperliche Durchsuchungen, Zellenbetretungen oder bloße Identitätsfeststellungen sind stets mit dem Risiko von Widerstandshandlungen verbunden. Deshalb müssen sich die Beamten darauf verlassen können, dass sie in heiklen Situationen, wie sie im Polizeigewahrsam häufig auftreten, Kolleginnen und Kollegen an ihrer Seite haben, die dieser Situation gewachsen sind. Tarifbeschäftigte stoßen dabei an ihre Grenzen, weil ihnen die dafür erforderliche Ausbildung fehlt“, erläutert Maatz. Aus Sicht der GdP können deshalb Tarifbeschäftigte im Polizeigewahrsam höchstens für reine Unterstützungsleistungen eingesetzt werden, wie z.B. die Essensausgabe. „Jeder direkte Kontakt zu den festgehaltenen Personen darf aber nur durch die dafür ausgebildeten Polizisten erfolgen“, fordert die GdP.

Mit der Änderung des Polizeigesetzes hat der Landtag gestern auch eine Rechtsgrundlage für den dauerhaften Einsatz der Bodycam geschaffen. Diese Entscheidung wird von der GdP ausdrücklich begrüßt. „Die Streichung der bislang geltenden Befristung macht den Weg für den Einsatz der Bodycam in NRW endgültig frei“, sagt Maatz. „Die Ergebnisse der Erprobungsphase in NRW und die Erfahrungen in anderen Ländern, in denen die Bodycam schon länger im Einsatz ist, haben deren präventive Wirkung deutlich bestätigt. Viele Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten konnten so verhindert werden.“

Positiv bewertet die GdP zudem, dass mit der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung die verfassungsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf eine mögliche Fixierung an allen vier Gliedmaßen im Polizeigewahrsam eindeutig im Polizeigesetz formuliert sind
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