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Änderungen in der neuen LVO Pol

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Die GdP hat in der letzten Woche ihre Stellungnahme zum Entwurf der neuen LVO Pol im Rahmen der Verbändeanhörung beim Innenministerium eingereicht.

Wie wir bereits mit unserer Info vom 26. Februar 2018 mitgeteilt haben, wurde eine langjährige Forderung der GdP, der modulare Qualifizierungsaufstieg in den höheren Dienst, endlich umgesetzt. Dies ist der richtige Weg, um die Zukunftsfähigkeit der Polizei auch in Zeiten von Personalknappheit und wachsender Aufgabenbreite gewährleisten zu können. Dennoch muss das Ministerium aus unserer Sicht nochmal nachbessern und klare Regelungen treffen, dass auch die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten entsprechend dem modularen Qualifizierungsaufstieg in der Allgemeinen Verwaltung und der Feuerwehr von der Besoldungsgruppe A 13 direkt in das Amt nach A 14 befördert werden. Hier bleiben wir dran!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen

  • prüfungserleichterter Aufstieg in den h. D. (s. o.)
  • verkürzte Bewährungszeiten von nur noch 3 Jahren
  • Berücksichtigung der aktuellen dienstlichen Beurteilung bei den Auswahlentscheidungen im Rahmen der Auswahlverfahren zum Laufbahnabschnitt III
  • Teilnahme am Auswahlverfahren für den Laufbahnabschnitt III auch für diejenigen PVB, die die für eine höhere Laufbahn erforderliche Berufsausbildung oder Hochschulausbildung nachträglich erworben haben (beispielsweise Feltes-Absolventen)

Die Stellungnahme der GdP zu dem Entwurf der Laufbahnverordnung im Rahmen der Verbändeanhörung kann auf unserer Homepage www.gdp-nrw.de unter der Rubrik „Positionen“ nachgelesen werden. Mehr Infos zur neuen LVO Pol: Melanie Stolle, Tel. - Nr. 0211 / 29 101 35

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