Aktuelle Musterwidersprüche Amtsangemessene Alimentation
Rechtsprechung fordert weitreichende Anpassung der Besoldung
Einreichung der Anträge / Widersprüche bis 31.12.2021 erforderlich
Die Entscheidung zur Besoldung in Berlin hat nach unserer Auffassung Auswirkungen auf NRW. Wer die sich daraus ergebenden Ansprüche für dieses Jahr sichern will, muss Widerspruch bis zum 31.12.2021 einlegen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen empfehlen wir dringend eine postalische Übersendung per Einschreiben. Um im Streitfalle den Nachweis über die Einreichung führen zu können, solltet ihr vor dem Absenden eine Kopie des Schreibens anfertigen und den Einschreibebeleg gut aufheben.
Forderung: Schluss mit dem Besoldungsminimalismus
Die Rechtsprechung hat mit den Entscheidungen deutlich gemacht, welche Anforderungen für eine verfassungsgemäße Besoldung bestehen. Das Land NRW ist nun in der Pflicht, der versprochenen Wertschätzung unserer Kolleg:innen nun auch endlich Taten folgen zu lassen. Die aktuelle Pandemie darf dabei nicht als Entschuldigung herhalten, sich stets an dem zu orientieren, was rechtlich vielleicht gerade noch zulässig ist. Die angemessene Besoldung unserer Kolleg:innen ist kein Geschenk des Dienstherren, sondern die verfassungsmäßige Pflicht. Die GdP bleibt hier weiter am Ball, damit eure Ansprüche gewahrt bleiben!