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Aktuelle Musterwidersprüche gegen Familienzuschlag

Foto: GdP
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Zur Wahrung der Ansprüche ist eine Einreichung bis Ende des Jahres erforderlich.

Mit Flugblatt vom 12.10.2020 haben wir über die fortwährende Problematik von verfassungsmäßig zu geringen Bezügen berichtet. Im Nachgang hierzu, stellen wir euch zunächst einen Musterwiderspruch mit Blick auf den zu niedrig bemessenen Familienzuschlag bei 3 oder mehr Kindern zur Verfügung. Zur Wahrung eurer Ansprüche müsst ihr diesen bis zum 31.12.2020 beim Landesamt für Besoldung und Versorgung einreichen. Wir empfehlen die postalische Übersendung per Einschreiben. Der Musterantrag zur Geltendmachung einer amtsangemessenen Alimentation befindet sich in der finalen Abstimmung mit dem DGB und wird euch ebenfalls zeitnah zur Verfügung gestellt.
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