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Aktuelles aus der Tarifkommission

Foto: Jürgen Seidel/GdP
Foto: Jürgen Seidel/GdP

Themen der aktuellen Tarifnews sind die kommenden Foren und Sitzungen sowie der Landesdelegiertentag 2022. Des Weiteren sind Infos zur Rechtslage in Bezug auf Ausschreibungen und die der Ausschreibung zugrunde liegenden Anforderungsprofile enthalten.

Tarifpolitisches Forum 2020 und Tarifforum 2021
Schweren Herzens haben wir uns dazu entschieden, das ursprünglich für September 2020 geplante tarifpolitische Forum aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen nicht durchzuführen. Stattdessen beginnen wir bereits jetzt mit der Planung des Tarifforums 2021, welches im August 2021 stattfinden soll/wird und der Vorbereitung des Landesdelegiertentages 2022 dient.

Landesdelegiertentag 2022
Auch wenn es noch weit weg erscheinen mag – der nächste Landesdelegiertentag kommt bestimmt. Wir werden Euch in den kommen Ausgaben unserer News von den Sachständen der angenommenen Anträge aus 2018 berichten. Habt Ihr schon jetzt Anliegen und/oder Ideen, wofür sich Eure GdP im Tarifbereich einsetzen soll? Dann lasst es uns wissen oder teilt dies Euren Kreisgruppen mit, damit die Anträge frühzeitig erarbeitet werden können!

Ausschreibungspraxis / sonstiger Beschäftigter
Immer wieder erreichen uns Anfragen zu der Praxis einiger Dienststellen, eine Ausbildungsqualifikation in das Anforderungsprofil aufzunehmen, die nicht nachvollziehbar ist und den „sonstigen Beschäftigten“ als Bewerber nicht berücksichtigt. Oftmals ist eine behördeninterne Diskussion mit dem Personalrat darüber, ob nicht auch „sonstige Beschäftigte“ sich bewerben können, die Folge. Allein in unserer letzten ordentlichen Sitzung der Tarifkommission Anfang Juli lagen drei Fallbeispiele vor. Daher möchten wir an dieser Stelle noch einmal die Rechtslage in Bezug auf Ausschreibungen und das der Ausschreibung zugrunde liegende Anforderungsprofil verdeutlichen.

Anforderungsprofil
Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, für die zu besetzende Stelle ein Anforderungsprofil festzulegen und dieses nachvollziehbar zu dokumentieren (BAG 7. 4. 2011 – 8 AZR 679/09). Im Anforderungsprofil hat der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes diejenigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die außerfachlichen Kompetenzen nachvollziehbar zu beschreiben, die der zukünftige Stelleninhaber für eine erfolgreiche Bewältigung der Tätigkeit benötigt. Hierbei müssen die vom Arbeitgeber aufgestellten Anforderungen an die zu besetzende Stelle sachlich nachvollziehbar und darauf ausgerichtet sein, den besten Bewerber auszuwählen. Zwingende Anforderungen bedürfen einer sachlichen Rechtfertigung (BAG, 12.09.2006 – 9 AZR 807/05).
Art. 33 II Grundgesetz, Recht auf Zugang zu einem öffentlichen Amt

Beamten und Tarifbeschäftigten steht bei der Besetzung von Ämtern des öffentlichen Dienstes ein verfassungsrechtlicher Bewerbungsverfahrensanspruch zu (BAG 19. 5. 2015 – 9 AZR 837/13, Rn. 16). Das in Artikel 33 II GG enthaltene Prinzip der Bestenauslese ist ein grundrechtsgleiches Recht auf chancengleiche, faire und transparente Beteiligung aller Bewerberinnen und Bewerber am Einstellungsverfahren.

Der Festlegung einer formalen Ausbildungsqualifikation in einer Ausschreibung kommt allein die Aufgabe zu, die durch eine Prüfung nachgewiesene Befähigung zur Erledigung bestimmter Aufgaben abstrakt zu beschreiben. Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist im Hinblick auf das Recht des Zugangs zu einem öffentlichen Amt gem. Art. 33 II GG allerdings gehindert, aus subjektiven Erwägungen die Inhaber von gleichwertigen Qualifikationen auszuschließen. Das würde den Zugang zu einem öffentlichen Amt unter Verletzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 33 II GG einschränken, ohne dass dieses durch Gründe in der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gerechtfertigt wäre.

Auswahlentscheidung
Die Auswahl eines Bewerbers darf nämlich ausschließlich anhand der drei Kriterien Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung erfolgen. Diese drei Kriterien sind die allein maßgeblichen Kriterien für die Bewerberauswahl; andere Kriterien sind nicht zulässig (BAG 24. 1. 2013 – 8 AZR 188/12).

Sitzungstage der Tarifkommission
Die Tarifkommission hat aufgrund der aktuellen Vielzahl von Themen beschlossen, in einem monatlichen Turnus in Präsenz-Sitzungen oder per Telefon- oder Videokonferenz zusammen zu kommen. Wir freuen uns über Eure Anregungen und Rückmeldungen.


Tarif-News zum Download
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