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Alle Jahre wieder – Amtsangemessene Alimentation

Foto: GdP
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Die Frage, ob die aktuelle Besoldung den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, beschäftigt weiter die Gerichte wie auch den Gesetzgeber. Letztmalig hat sich das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr mit 2 Entscheidungen (2 BvL 6/17, 2 BvL 4/18) mit diesem Themenkomplex beschäftigt. Bezüglich der R-Besoldung des Landes Berlin wurde festgestellt, dass diese nicht dem Alimentationsprinzip entspricht. Auch bezüglich der Familienzuschläge stellt das Gericht fest, dass diese bei kinderreichen Familien zu gering bemessen und damit verfassungswidrig sind.

Mindestniveau: 15 % über dem Grundsicherungsniveau

Das Gericht hat in dem Urteil zur Berliner Besoldung nunmehr aber auch genau definiert, wie das Grundsicherungsniveau zu berechnen ist. Dabei sollen, anders als bisher, Heiz- und Mietkosten in einem realistischen Umfang berücksichtigt werden. Bisher wurden hier einheitliche Durchschnittssummen angesetzt. Das könnte auch Auswirkungen auf die Besoldung in NRW haben.

Ausblick: Verfassungskonforme Regelung bis 31.07.2021 gefordert

Die Rechtsprechung hat den Landesgesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.07.2021 eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Da die Besoldungstabellen immer als Gesamtgefüge zu sehen sind, kann dies auch unmittelbare Auswirkungen auf die A-Besoldung haben. Unabhängig von der grundsätzlichen Besoldung besteht bei den Familienzuschlägen dringender Handlungsbedarf.

Ansprüche für 2020 müssen geltend gemacht werden

Über den DGB sind wir bereits mit dem Finanzministerium im Gespräch und werden darüber informieren, sobald es Ergebnisse gibt. Aktuell ist allerdings davon auszugehen, dass im laufenden Jahr keine Lösung kommen wird. Damit Ansprüche gesichert werden können, werden wir rechtzeitig Musteranträge zur Verfügung stellen.

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